Geoblocking: ProDG regt parteiübergreifende Resolution an

<p>Beispiel einer Anzeige, wenn Inhalte nicht im Ausland angeschaut werden können</p>
Beispiel einer Anzeige, wenn Inhalte nicht im Ausland angeschaut werden können | Screenshot: GrenzEcho

Beim sogenannten Geoblocking geht es laut Wikipedia um „die im Internet eingesetzte Technik zur regionalen Sperrung von Internetinhalten durch den Anbieter. Die Technik kommt insbesondere beim Urheberschutz über das Internet verbreiteter Werke wie Filme und Fernsehübertragungen zum Einsatz.“

„Vor einigen Monaten verabschiedete die EU die Geoblocking-Verordnung, 2018/302, die zum 03.12.2018 in Kraft getreten ist und beim Kauf von Gütern und Dienstleistungen innerhalb des Binnenmarkts die ungerechtfertigte Diskriminierung aufgrund von Nationalität, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Nutzers verhindert“, schreibt Lydia Klinkenberg in einer Pressemitteilung. Doch die Verordnung zum Geoblocking weise Lücken auf: „Der Pay-TV-Sender Sky, der bei uns nicht legal empfangen werden kann, ist ein gutes Beispiel dafür. Denn audiovisuelle Dienste fallen derzeit noch nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung, was dazu führt, dass europäische Sprachminderheiten und Menschen, die ins EU-Ausland gezogen sind, diskriminiert werden“, so Klinkenberg. „So können wir Ostbelgier beispielsweise nicht auf TV-Mediatheken zurückgreifen und haben damit einen eingeschränkten Zugang zu Informationen, Dokumentationen oder Filmen in unserer Muttersprache.“

2020 werde die entsprechende Verordnung von der Kommission geprüft. Spätestens in diesem Zusammenhang müsse die Verordnung um audiovisuelle Inhalte ergänzt werden, fordert die Abgeordnete. „Damit schnellstmöglich weitere Schritte unternommen werden, um zumindest für Sprachminderheiten eine Ausnahmereglung zu ermöglichen, regen wir eine parteiübergreifende Resolution des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft an“, so Klinkenberg. (red)

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