Die Frau zieht seit Monaten die immer gleiche Masche ab: Sie isst in einem Restaurant an der Küste und bezahlt anschließend ihre Rechnung nicht. In Abwesenheit forderte die Staatsanwaltschaft nun 18 Monate Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 72.000 Euro.
Die Angeklagte hat in den vergangenen Monaten eine beachtliche Karriere als Zechprellerin hingelegt: Anfang Dezember 2018 verurteilte der Veurner Strafrichter sie zu zwei Monaten Haft. Vor dem Brügger Strafgericht kamen im März weitere 15 Monate hinzu. Für den sogenannten „Schrecken der Küstengastronomie“ wurden in den letzten Wochen im Rahmen verschiedener Sitzungen insgesamt 50 Monate Haft gefordert. Die Frau bestellt in der Regel einfache Gerichte, wie z.B. einen Croque Monsieur oder Käsekroketten. Sie trinkt oft Cognac, Kaffee oder Softdrinks.
Am Dienstagmorgen musste sich die Angeklagte in nicht weniger als sieben weiteren Fällen von Zechprellerei in De Haan, Gent, Brügge und Middelkerke, verteilt auf drei Akten, verantworten. „Ihre Masche ist inzwischen bekannt. Die Dame isst und trinkt nach Belieben, aber sie kann es sich nicht leisten“, sagte die Staatsanwältin Céline D'havé. Sie fordert je sechs Monate Haft pro Akte und eine Geldstrafe von 24.000 Euro, die Höchststrafe für Wiederholungstäter.
Bislang hat die Frau noch keinen Tag im Gefängnis verbracht, was sich jedoch mit dem aktuellen Verfahren ändern dürfte. Insgesamt drohen ihr 85 Monate Gefängnis. Ihre Festnahme wird wahrscheinlich erst im Sommer erfolgen, wenn die meisten Urteile rechtskräftig sind. (belga)

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