Zeugenvernehmung im Fall des angeklagten Polizisten

Im Mittelpunkt stand die Vernehmung eines Zeugen. Der Systemverwalter der Polizei war vor Gericht erschienen, um Auskünfte über die Eingabemodalitäten bezüglich der von Beamten erstellten Protokolle zu geben. Rund 40 Minuten lang wurde der Mann durch Staatsanwalt, Richter und Rechtsbeistand des Angeklagten befragt, doch sehr viel klarer war die Sachlage für den Laien im Gerichtssaal am Ende nicht.

Dem Polizisten wird vorgehalten, ein Protokoll, bei dem es um die Beschädigung einer Autoscheibe ging, nicht korrekt erstellt zu haben. Unter anderem spielt in dieser Akte die Art des Protokolls eine wichtige Rolle: Erstellt ein Polizist ein „vereinfachtes Protokoll“, bedeutet dies u.a., dass es keine Ermittlungsansätze gibt und dass der Täter unbekannt ist. Dieses Dokument wird nicht zur Staatsanwaltschaft geschickt. Beim „Initialprotokoll“ hingegen gibt es konkrete Ermittlungsansätze und dieses wird deshalb auch der Staatsanwaltschaft übermittelt.

Vor Gericht schilderte der Systemverwalter die Chronologie des besagten Protokolls und präzisierte, wann welcher Kollege Zugriff auf das Dokument hatte. Erst 13 Tage nach der Feststellung der Straftat hatte der Angeklagte aus dem „vereinfachten Protokoll“ ein „Initialprotokoll“ gemacht. Inwiefern man ihn wegen dieser Vorgehensweise belangen kann, wird sich zeigen. Am 8. Oktober trifft man sich vor dem Richter wieder für die Plädoyers. (cyl)

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