Zusätzlicher Zuschuss im Denkmalschutz

Neben dem bis zu 60-prozentigen Zuschuss der DG für denkmalrelevante Arbeiten an unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden werden nun mindestens weitere vier Prozent des in Betracht kommenden Gesamtbetragsvon der Provinz bezuschusst. Der Zuschuss der Provinz Lüttich wird zusätzlich erteilt und nicht mit dem Zuschuss der DG verrechnet, so wie es anders der Fall in der Wallonie ist. Das bedeutet, dass ein Zuschuss ab 64 Prozent für Arbeiten an Denkmälern möglich ist. Das Verfahren wurde für den Antragsteller einfach gehalten: Reicht ein Antragsteller einen Antrag auf Bezuschussung bei der DG-Regierung ein, leitet die Regierung diesen nach der Prüfung direkt an die Provinz weiter. Somit muss der Antrag nur bei einer einzigen Behörde eingereicht werden. Für Arbeiten, die im Zeitraum von 2016 bis Anfang 2017 durchgeführt wurden, hat die Provinz Lüttich nun 2019 erstmals Fördermittel in Höhe von 96.430 Euro ausgeschüttet. Insgesamt wurden 18 Projekte bezuschusst. Von diesen Fördermitteln gingen 51.500 Euro an Kirchenfabriken und Gemeinden und rund 45.000 Euro an Unternehmen und Privatpersonen, teilte das Kabinett Weykmans mit. (red)

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