Der Anwalt teilte mit, dass Lhermitte entlassen werde, wenn ein Platz in einem psychiatrischen Zentrum ihrer Wahl frei wird. Zu diesem Zweck hatte die betroffene Frau einen Reintegrationsplan vorgelegt. Eine Berufung in Kassation gegen diese Entscheidung ist weiterhin möglich.
Geneviève Lhermitte wurde 2008 wegen der Tötung ihrer fünf Kinder zu lebenslanger Haft verurteilt. (mv)
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