Was tun, wenn der Bankautomat das Geld einzieht?

Fall 1: Ein Zahlendreher in der Überweisung: Ist das Geld nun weg?

Fällt der Fehler unmittelbar nach Tätigung der Überweisung auf, kann diese kurzfristig gestoppt, oder der Zahlrendreher korrigiert werden (für Belfius-Kunden können fehlerhafte Überweisungen noch bis 17 Uhr korrigiert werden. Bei Überweisungen nach 17 Uhr ist eine Korrektur bis 17 Uhr am darauffolgenden Werktag möglich). Einmal auf den Weg gebracht, lässt sich der Geldtransfer nicht mehr stoppen. "Wenn es sich um einen Fehler seitens des Kunden handelt, haben wir nicht das Recht, den Betrag einfach wieder vom Konto der Gegenpartei abzubuchen und zurück zu überweisen." In diesem Fall muss der Kunde die Bank kontaktieren, die dann denjenigen ansprechen wird, der das Geld unberechtigterweise bekommen hat, und ihn bitten, es zurückzuzahlen. "Die Bank tritt in solchen Angelegenheiten lediglich als Vermittler auf. Die letztendliche Rücküberweisung hängt stets von der Bereitwilligkeit der Gegenpartei ab. Überweist diese das Geld nicht zurück, bleibt dem Kunden, der die fehlerhafte Überweisung ausgeführt hat, lediglich ein Gerichtsverfahren."

Fall 2: Geld im Automaten vergessen und eingezogen: Gehört es nun der Bank?

Wer sein Geld im Automaten vergisst, kann aufatmen. "Das Geld wird für 30 Sekunden bereitgehalten. Ist es bis dahin nicht entnommen worden, wird es erneut eingezogen. Bei der Kassenkontrolle werden etwaige Differenzen korrigiert und das Geld wird wieder gutgeschrieben."

Fall 3: Geld im Automaten vergessen, der nächste Kunde steckt es ein: Wer kommt für den Verlust auf?

"Verlässt das Geld den Automaten, wird es gebucht – unabhängig davon, ob der entsprechende Kunde oder der nächste Kunde es nimmt." Allerdings werden die meisten Geldautomaten per Video überwacht, was zur Identifizierung des Diebes beitragen könnnte. In jedem Fall sollte die Polizei benachrichtigt werden.

Fall 4: PIN im Portemonnaie, nach Diebstahl ist das Konto leergeräumt: Erstattet die Bank das Geld?

"Es gilt als grobe Fahrlässigkeit, den Code in leicht erkennbarer Form bei sich zu führen. Demnach geht der Verlust zu Lasten des Kunden." (am)