Wo kann man in Eupen günstig parken?


Auch knapp ein Jahr nach der Einführung einer neuen Parkordnung in Eupen sind Bürger, aber vor allem auswärtige Besucher verwirrt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur „Blauen Zone“ in Eupen.

 

Weshalb wurde das System der Blauen Zone erweitert und nicht das zahlungspflichtige Parken entlang der Straßen beibehalten?

In den Geschäftsstraßen sollen die Parkplätze durch die Begrenzung der erlaubten Parkzeit den Kunden und Besuchern zur Verfügung stehen. Dauerparker sollen hingegen die Langzeitparkplätze nutzen.

Auf welchen Langzeitparkplätzen kann man am günstigsten Parken?

Die günstigsten Parkplätze (Zone C) sind Auf‘m Hund, Bergstraße, City (am Klinkeshöfchen), Hostert und Werthplatz. Dort zahlt man 0,50 Euro für zwei Stunden, einen Euro für vier Stunden und zwei Euro für 24 Stunden. Darüber hinaus gibt es kostenlose Langzeitparkplätze: Bahnhof, Bushof, Frankendelle, Hufengasse, Judenstraße, Jugendherberge, Kehrweg, Klinkes (Ecke Vervierser Straße), Limburger Weg, Loten, Rathaus, Rotenberg, Schilsweg, Schwesternheim und Sportzentrum.

Wer muss eine blaue Parkscheibe nutzen?

Jeder Fahrer, in der „Blauen Zone“ parken möchte und weder über einen Anwohnerparkausweis oder einen Behindertenparkausweis verfügt. Die blaue Parkscheibe muss sichtbar und korrekt eingestellt hinter der Windschutzscheibe angebracht werden.

Wann muss die blaue Parkscheibe verwendet werden?

Von montags bis samstags von 9 bis 18 Uhr. In der „Blauen Zone“ ist die maximal zugelassene Parkdauer auf einem Zusatzschild angegeben.

In welchen Straßen muss die blaue Parkscheibe genutzt werden?

„Blaue Zonen“ mit einer maximalen Parkdauer von 30 Minuten sind: Am Berg, Auf‘m Bach, Bahnhofstraße, Bergstraße (bis Ecke Am Berg), Borngasse (bis Nr. 5/6), Gospertstraße, Hostert, Kirchstraße, Klosterstraße, Klötzerbahn, Marktplatz, Neustraße (bis Nr. 8/9), Schulstraße (bis Nr. 21), Vervierser Straße (bis Nr. 15/16).

„Blaue Zonen“ mit einer maximalen Parkdauer von 60 Minuten sind: Aachener Straße (bis Nr. 60/69), Haasstraße, Heggenstraße, Hookstraße, Hufengasse, Neustraße (Nr. 8/9 bis Nr. 66/83), Parkplatz Pferdetränke/Rotenberg, Paveestraße, Rathausplatz.

Was kostet es, wenn in einer „Blauen Zone“ keine Parkscheibe ausgelegt oder die zulässige Parkdauer überschritten wird?

20 Euro.

Wer braucht keine blaue Parkscheibe auszulegen?

Die Fahrer von Motorrädern, Mopeds, Sicherheitsfahrzeugen und die Halter von Sonderparkkarten.

Wird das Parken einer nicht befugten Person auf einem Behindertenparkplatz mit einer Gebühr von 20 Euro belegt?

Nein, hier wird ein Betrag von 110 Euro erhoben, das es ich um eine Verkehrsübertretung zweiten Grades handelt. (boc)