Deutschland muss keine Brennstäbe an belgische Akw liefern

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle müsse die Genehmigung nicht erteilen, heißt es in einem juristischen Gutachten, das die Ärzteorganisation IPPNW am Donnerstag in Berlin vorstellte. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) habe Belgien dazu aufgefordert, die Meiler bis zur Klärung von Sicherheitsfragen abzuschalten – dieser Fakt begründe und bestätige diese rechtliche Möglichkeit.

Damit widerspricht das Gutachten der Einschätzung des deutschen Umweltministeriums. Die Ausfuhr von Brennelementen darf untersagt werden, wenn sie die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden würde. Ob das der Fall ist, darum geht es in dem Streit im Kern. Wegen Tausender kleiner Risse in den Reaktorblöcken und offener Sicherheitsfragen hatte die Bundesregierung vor einem Jahr vergeblich eine Betriebspause für Doel 3 bei Antwerpen und Tihange 2 in der Nähe von Huy gefordert. Deutsche Fachleute konnten nicht mit Sicherheit sagen, ob die Meiler im Störfall sicher wären.

„Die Bundesregierung darf sich nicht weiter hinter unhaltbaren Rechtsauslegungen verschanzen, in der die Wirklichkeit völlig ausgeklammert wird“, kritisierte Angelika Claußen von der Organisation Internationale Ärzte gegen den Atomkrieg (IPPNW). Linke und Grüne im Deutschen Bundestag fordern einen Exportstopp.

Die beiden genannten Reaktoren stehen schon seit vielen Monaten unter Beschuss. Nicht nur Kritiker in Belgien, sondern auch in den angrenzenden Regionen machen sich für eine Abschaltung der Anlagen stark. (dpa)