Flandern und die Wallonische Region erweitern ihr mautpflichtiges Straßennetz. Die drei Regionalregierungen fügen auch eine neue Kategorie mautpflichtiger Fahrzeuge hinzu und ändern das Bußgeldsystem.
Folgende Maßnahmen treten ab dem 1. Januar 2018 in Kraft: Nach Auswertung der seit anderthalb Jahren geltenden Lkw-Maut hat die flämische Regionalregierung die Erweiterung des mautpflichtigen Straßennetzes um weitere 157 Kilometer beschlossen. Die Wallonie fügt vier Kilometer hinzu. In Brüssel gab es bereits eine Lkw-Maut für alle Autobahnen und andere Straßen innerhalb der Hauptstadt-Region. Hinzu kommen in Flandern die Nationalstraße N14, ab der Kreuzung mit der R16 (Lier) bis einschließlich der Kreuzung mit der E34 (Zoersel); die N35, ab der Kreuzung mit der N43 (Deinze) bis einschließlich der Kreuzung mit der N37 (Tielt); die N35 ab der Kreuzung mit der N50 (Pittem) bis zur Kreuzung mit der N330 (Avekapelle); die N42 ab der Kreuzung mit der N8 bis zur Grenze mit der Wallonie; die N43 ab der Kreuzung mit der R8 in Kortrijk bis zur Kreuzung mit der Zubringerstraße zur R4 in Gent; die N73 ab dem Zentrum von Heppen (Anfang N73) bis zur Kreuzung mit der N762 in Kinrooi.
In der Wallonischen Region werden dem mautpflichtigen Straßennetz vier Kilometer Straße hinzugefügt: ab der Kreuzung mit der N5 (Couvin) bis zum Autobahnkreuz „Ry de Rome“. Dabei handelt es sich um den ersten Abschnitt der Umgehungsstraße von Couvin.
