Sex mit 14 Jahren könnte bald nicht mehr strafbar sein

Geschlechtsverkehr im Alter von 14 Jahren könnte bald nicht mehr strafbar sein, allerdings kommt es darauf an, wie viel älter der Partner ist und in welchem Verhältnis beide zueinander stehen. Das flämische Expertisenzentrum Sensoa spricht von einem „Spiegelbild der Realität“.

Mit der geplanten Reform des zweiten Teils des Strafgesetzbuches gehen zahlreiche Änderungen einher: einige Straftaten verschwinden, andere werden hinzugefügt oder verschärft. Neu ist, dass ein junger Mensch im Alter von 14 Jahren seine Zustimmung für eine sexuelle Beziehung geben kann. Derzeit liegt die Altersgrenze bei 16 Jahren.

Der Ministerrat hat dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafgesetzbuches bereits zugestimmt. Die Neuregelung wurde dem Staatsrat zwecks Gutachten übermittelt. Zurzeit liegt dieses Gutachten noch nicht vor.

Sobald die angepassten Texte vom Ministerrat gutgeheißen wurden, können sie im Parlament zur Debatte und Abstimmung kommen. Diese ist voraussichtlich für Anfang 2019 geplant.

Sexuelle Kontakte mit 14-Jährigen würden dann erlaubt sein – vorausgesetzt, der Altersunterschied ist nicht größer als fünf Jahre. Außerdem darf kein Schutzbefohlenenverhältnis bestehen, wie etwa zwischen Jugendlichen und Betreuern oder Lehrern.

Sensoa, das flämische Kompetenzzentrum für sexuelle Gesundheit, ist zufrieden: „Wir haben die Anpassung gefordert. Das Gesetz stammt aus den frühen 1900er Jahren, aber inzwischen hat sich die Realität ein wenig verändert“, so eine Sprecherin.

„Es ist inzwischen ganz normal, dass eine 14-Jährige aus freien Stücken eine sexuelle Beziehung zu jemandem hat, der fünf Jahre älter ist. Das ist ein Spiegelbild der Realität.“ Ziel sei es jedoch weiterhin, Jugendliche vor Übergriffen zu schützen, so die Sprecherin: „Eine 15-Jährige soll nicht ohne Weiteres mit dem 40-jährigen Nachbarn ins Bett steigen können. Das gilt auch weiterhin als sexueller Missbrauch.“