Dazu sollen bei den Sozialkassen 450 Cyber-Ermittler mit polizeilichen Befugnissen eingestellt werden und die Informationstechnik soll modernisiert werden, wie das Haushaltsministerium am Dienstag ankündigte. Im Betrugsfall sollen bis zu fünf Jahre unrechtmäßige Zahlungen zurückgefordert werden. Um Missbrauch bei der Krankenversicherung zu bekämpfen, prüft die Regierung die Integration der Krankenversichertenkarte in den neuen französischen Personalausweis.
Um überhöhte Abrechnungen im Gesundheitswesen zu verhindern, sollen Krankenversicherte künftig per SMS oder E-Mail über die Behandlungen informiert werden, die nach einem Arztbesuch abgerechnet werden. In einem ersten Schritt sollen die Rechnungen von Zahn- und Augenärzten offengelegt werden. Auch dem Handel mit gefälschten Krankschreibungen im Internet will die Regierung ein Ende setzen. Strengere Regeln soll es für das Überweisen von Sozialleistungen ins Ausland geben. Betroffene müssen sich künftig mindestens neun Monate statt bisher sechs Monate im Jahr in Frankreich aufhalten. Um dies zu überprüfen, soll es einen Abgleich mit Fluggastdaten geben.
Systematisch überprüft werden soll das Überweisen von Renten an Bezieher ab 85 Jahre im außereuropäischen Ausland. Der Verdacht ist nämlich, dass vielfach über Jahre Renten an längst Verstorbene weiter überwiesen wurden. Bei Ländern, mit denen Frankreich keinen automatischen Austausch von Standesamtsdaten hat, soll es eine Überprüfung vor Ort geben, dass die Bezieher noch leben.
Auch das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen durch vorgetäuschte Firmenpleiten will Frankreich besser bekämpfen. Bei Kleinstunternehmern, die für Plattformen wie etwa Lieferdienste arbeiten, sollen die Sozialbeiträge künftig automatisch schon von den Plattformen auf Basis des erzielten Umsatzes gezahlt werden. (dpa/calü)
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