Die „Arbeitsstrafe“, im Volksmund auch als „Sozialstunden“ bekannt, ist eine von einem Richter ausgesprochene Hauptstrafe, die wie eine Gefängnis- oder eine Geldstrafe in Straf- oder Polizeisachen verhängt wird. Sie besteht aus einer Arbeit, die unentgeltlich im Dienst der Gesellschaft verrichtet wird. Die Dauer variiert zwischen 20 und 300 Stunden. Der Fachbereich Justizhaus des Ministeriums der DG möchte die Arbeitsstrafe dem Bürger näherbringen und potenzielle Einrichtungen ansprechen. „Unter dem Strich sind die gemachten Erfahrungen sehr gut“, sagt Justizassistentin Hannah Drömmer dem GrenzEcho.