Die Kontrolle der Unterrichts- bzw. Schulpflicht in der DG war Thema der Regierungskontrolle im Parlament der DG. Bildungsminister Jérôme Franssen (CSP) kündigte dabei an, die bestehenden Verfahren zu straffen, da in einigen Fällen derzeit zu viele Mahnstufen nötig seien, bevor gehandelt werden könne. In Belgien gilt ab dem fünften Lebensjahr eine Unterrichtspflicht, der Kinder bis zum 18. Geburtstag nachkommen müssen – entweder durch Schulbesuch oder Hausunterricht. Auch ein Schulbesuch im Ausland ist möglich, wofür die Eltern eine Einschreibebestätigung vorlegen müssen. Die Schulinspektion überwacht die Einhaltung der Vorgaben.