Mit verschiedenen Verstößen gegen die Betäubungsmittelgesetzgebung hatte sich das Eupener Strafgericht in dieser Woche zu beschäftigen. Dabei hatte sich auch ein Mann aus Raeren zu verantworten, dessen Anwalt dem Gericht mitteilte, dass sein Mandant eine Gefängnis- einer Arbeitsstrafe vorziehe, da er nicht imstande sei, diese abzuleisten.