Raerener zieht die Zelle einer Arbeitsstrafe vor

<p>Ein Angeklagter will seine Haftstrafe verlängern, da er nach eigenem Dafürhalten nicht imstande sei, eine Arbeitsstrafe zu verrichten.</p>
Ein Angeklagter will seine Haftstrafe verlängern, da er nach eigenem Dafürhalten nicht imstande sei, eine Arbeitsstrafe zu verrichten. | Illustrationsfoto: dpa

Dieser „Stammkunde“, der gerade in Lantin im Gefängnis einsitzt, war mit 0,2 Gramm Heroin in Eynatten aufgegriffen worden.

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