Sechsjährigen unsittlich berührt: zwei Jahre Haft für Eupener

<p>Sechsjährigen unsittlich berührt: zwei Jahre Haft für Eupener</p>
Illustrationsbild: dpa

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten zur Last gelegt, einen sechsjährigen Jungen aus der Nachbarschaft unsittlich berührt zu haben. Diesen Vorwurf sah das Gericht als erwiesen an.

Wie aus dem Verfahren Mitte Oktober hervorging, hatte der Mann, der den Behörden für ähnliche Vergehen bereits bekannt war, dem Jungen angeboten, mit ihm in seine Wohnung zu gehen, nachdem dieser über Kälte geklagt hatte. Der Junge zog sich aus, und der Mann nutzte die Gelegenheit, ihn an verschiedenen Körperteilen, so auch im Genitalbereich, zu berühren. Nun hätten sie ein Geheimnis, habe er dem Kind gesagt, das sich aber seinen Eltern anvertraute und berichtete, nicht zum ersten Mal von ihm im Intimbereich berührt worden zu sein.

Noch heute fällt es dem Kind schwer, über das Erlebte zu sprechen, sodass eine Vernehmung kaum möglich war und der Vorfall aus dem Jahr 2019 das Opfer auch heute noch stark mitnimmt und verunsichert.

Nach dem Übergriff hatte der Angeklagte einen Selbstmordversuch verübt und war anschließend in psychiatrischer Behandlung.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Mann die Tat im Rahmen der Vernehmungen eingeräumt, dem Kind hierfür aber die Verantwortung gegeben, da dieses sich ausgezogen habe. Er hätte nicht widerstehen können, da er verführt worden sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Monate Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro gefordert. In seinem Urteil lag das Gericht nun sechs Monate über dem Antrag.

Des Weiteren hatte sich Mitte Oktober ein junger Eupener vor Gericht verantworten müssen, dem vorgeworfen wurde, Sex mit seiner damals 14- bzw. 15-jährigen Freundin gehabt zu haben. Daher war die Beschuldigung des sexuellen Übergriffs auch gar nicht strittig. Diese Beschuldigung sah das Gericht als erwiesen an.

In diesem Fall stand aber auch die Frage einer möglichen Vergewaltigung im Raum, da der Sex nicht immer im Einvernehmen erfolgt sein soll, wie das Mädchen im späteren Verlauf der Ermittlungen eingeräumt hatte. Sie sei von ihrem Freund unter Druck gesetzt worden. Von diesem Vorwurf wollte der damals 18-Jährige aber nichts wissen. Das Gericht sah den Vorwurf der Vergewaltigung nicht als erwiesen an und sprach den Angeklagten davon frei. Für den sexuellen Übergriff muss er nun 120 Arbeitsstunden ableisten. Die Staatsanwaltschaft hatte 100 Stunden sowie eine Geldstrafe von 800 Euro beantragt.

Die Anwältin der Zivilpartei hatte in diesem Verfahren eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10.000 Euro gefordert. Die Verteidigerin bat darum, die Entschädigung auf maximal 3.000 Euro zu begrenzen. Diesem Antrag folgte das Gericht und sprach 3.000 Euro zu.

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