„Wer nicht hören will, muss fühlen“ hatte DG-Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) Anfang Februar 2020 im Parlament erklärt und eine Sammelklage der Verbraucherschutzzentrale gegen Unternehmen angekündigt, die sich nicht an die in Belgien geltende Sprachengesetzgebung halten. Wegen Corona geriet die Sache aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit, doch im Sande verlaufen ist sie nicht: Rund 16 Monate später liegt ein Urteil vor, das am Dienstag als „Meilenstein“ gewertet wurde.