„Wer nicht hören will, muss fühlen“ hatte DG-Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG) Anfang Februar 2020 im Parlament erklärt und eine Sammelklage der Verbraucherschutzzentrale gegen Unternehmen angekündigt, die sich nicht an die in Belgien geltende Sprachengesetzgebung halten. Wegen Corona geriet die Sache aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit, doch im Sande verlaufen ist sie nicht: Rund 16 Monate später liegt ein Urteil vor, das am Dienstag als „Meilenstein“ gewertet wurde.
Kommentare
Was ist denn mit Proximus ? die App und die Angebote gibt es auch nicht aud Deutsch.
Die deutsche Sprache ist als eine der belgischen Landessprachen anerkannt ? Auch Ämter und Behörden mit Sitz in Brüssel sehen das anscheinend nicht so, wie eine langwierige "Hin- und Herschreiberei" in verschiedenen Sprachen ( u.a. auch in Englisch) aus eigener Erfahrung kürzlich gezeigt hat. Aber Ämter kann man nicht verklagen ?
Lieber Herr Völl,
nur zur Info, weil Sie danach fragen: Ministerpräsident Oliver Paasch hat bei der Pk keine Unternehmen namentlich genannt, aber gesagt, man werde jetzt den Sektor Telekommunikation genauer unter die Lupe nehmen. Damit dürfte natürlich auch "Platzhirsch" Proximus gemeint sein. Liebe Grüße aus der Redaktion.
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