Die Verdächtige war den Sicherheitsdiensten des Shape aufgefallen, die den Fall dem Allgemeinen Nachrichten- und Sicherheitsdienst (SGRS) meldeten, erklärt die Föderalstaatsanwaltschaft.
Spionageverdacht bei NATO-Hauptquartier Shape in Mons
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Kommentare
Sehr geehrter Herr Fink,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir hier keine unterschiedlichen Maßstäbe anlegen. Gerade bei lokalen und regionalen Meldungen achten wir sehr genau darauf, mit der Nennung von Herkunft oder Nationalität zurückhaltend umzugehen und sie nur dann zu erwähnen, wenn dafür ein nachvollziehbarer sachlicher Grund besteht.
Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch nicht um eine von der GrenzEcho-Redaktion recherchierte Lokalnachricht, sondern um eine Meldung der belgischen Nachrichtenagentur Belga über einen Spionageverdacht im Umfeld des NATO-Hauptquartiers SHAPE. Bereits in der Originalmeldung wurde die Verdächtige als „*Une ressortissante canadienne d’origine chinoise*“ beziehungsweise in der niederländischen Fassung als „*Een Canadese vrouw van Chinese afkomst*“ bezeichnet. Wir haben diese Formulierung übernommen.
Es geht also weder um die Hautfarbe einer Person noch darum, einen Staat als „gut“ oder „böse“ einzuordnen. Solche Unterscheidungen treffen wir nicht. Maßgeblich ist ausschließlich, ob eine Information für das Verständnis des konkreten Sachverhalts journalistisch relevant ist.
Viele Grüße,
Christian Schmitz, Chefredakteur
"Eine kanadische Staatsangehörige chinesischer Herkunft ...."
Bisher beschränkte man sich beim GE auf die Veröffentlichung der Staatsangehörigkeit.
In der Vergangenheit wurde die Herkunft, auch wenn sie bekannt war, nicht erwähnt.
Ich stelle mir da so einige Fragen.
Nach welchen Kriterien wird plötzlich die Herkunft einer Täterin erwähnt?
Liegt es im Ermessen des jeweiligen Redakteurs, liegt es an der Hautfarbe des Täters/der Täterin oder ist es abhängig davon, ob ein Staat als "gut" oder "böse" betrachtet wird?
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