Es musste also ein Gericht Erster Instanz her, um festzustellen, dass all die Erlasse und Verfügungen, die seit mehr als einem Jahr von der Exekutive getroffen werden, auf wackeligen Beinen stehen. Präziser ausgedrückt: Es fehlt eine vom Gesetzgeber, dem Parlament, mehrheitlich verabschiedete solide gesetzliche Grundlage für die zum Teil tief einschneidenden Maßnahmen, die den Bürgern, der Gesellschaft und der Wirtschaft unseres Landes in diesen Pandemiezeiten auferlegt werden. Die Kammer, muss man leider festhalten: abgetaucht. Sie hinterlässt einen blamablen Eindruck.