Die neuen Maßnahmen im Überblick

<p>Premier Alexander de Croo durfte Lockerungen verkünden.</p>
Premier Alexander de Croo durfte Lockerungen verkünden. | Foto: AP


Horeca: Die Innenbereiche der Cafés und Restaurants dürfen ab dem 9. Juni von acht bis 22 Uhr öffnen. Die Terrassen dürfen bis 23.30 Uhr geöffnet bleiben. Pro Tisch sind vorerst weiterhin maximal vier Personen zugelassen – es sei denn, die Personen gehören alle zum selben Haushalt. Empfänge mit professionellem Catering sind mit bis zu 50 Personen gestattet. Ab 1. Juli steigt die Zahl auf 100 und ab 30. Juli auf 250 Personen.


Veranstaltungen: Organisierte Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen in geschlossenen Räumen werden unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ab dem 9. Juni möglich sein. Im Freien können derweil 400 Menschen an Events teilnehmen. Bis August sollen 3.000 innen und 5.000 außen gestattet sein. Ab dem 13. August sind Großereignisse im Freien mit über 5.000 Menschen, die mindestens ein Mal geimpft sind oder einen Negativtest vorweisen können, zugelassen.


Kulte: Gottesdienste, Hochzeiten und Begräbnisse dürfen drinnen ab dem 9. Juni mit 100 Personen abgehalten werden. Bei religiösen Feierlichkeiten an der frischen Luft sind 200 Personen erlaubt. Ab dem 1. Juli verdoppelt sich die Zahl.


Heimarbeit: Homeoffice muss nach dem 9. Juni weiterhin ermöglicht werden, jedoch dürfen die Arbeitnehmer wöchentlich an einem Tag an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Es dürfen jedoch nur 20 Prozent des Personals gleichzeitig anwesend sein. In kleinen Betrieben mit höchstens zehn Beschäftigten dürfen bis zu fünf Personen vor Ort sein. Ab dem 1. Juli wird die Homeoffice-Pflicht aufgehoben. Die Heimarbeit wird aber empfohlen.


Amateursport: Das Training ist in der Halle ab dem 9. Juni mit bis zu 50 Teilnehmern gestattet. Draußen dürfen Gruppen zu 100 trainieren. Kontaktsportarten sind ausgeschlossen. Ab dem 1. Juli werden die Beschränkungen aufgehoben.


Vereinsleben: Organisierte Aktivitäten von Vereinen (Kultur, Musik, Jugend usw.) sind ab dem 9. Juni bis 50 Teilnehmer (ohne Übernachtung) gestattet. Ab 1. Juli sind es 100 Teilnehmer (mit Übernachtung).


Freizeit: Kinos, Fitnessstudios, Saunas, Dampfbäder, Naturparks, Freizeitparks, Innenspielplätze, Freibäder, Casinos, Wettbüros, Sonnenbänke und Bowlingbahnen dürfen ab dem 9. Juni wieder komplett öffnen. Es muss großen Wert auf eine Belüftung gelegt werden. Kirmessen und Flohmärkte dürfen wieder stattfinden.


Kontaktblase: Es wird ab dem 9. Juni möglich sein, mehr Gäste zu Hause zu empfangen. Es sind täglich bis zu vier Personen erlaubt.


Einzelhandel: Ab dem 1. Juli gibt es keine Beschränkungen (Dauer, Begleitung) mehr beim Einkauf.

Ziel ist es, ab dem 1. September ein weitesgehend normales Leben zu ermöglichen.

Kommentare

  • Was darf jetzt gemacht werden? Zählt Fussball zu Kontaktsport? Bis 9 Juni mit bis zu 25 draussen, danach bis 100. Bitte eine einfache, unkomplizierte Antwort also solche nicht richtig definitely Phrasen. Danke !

  • Als solche nicht richtig definierte Phrasen, sollte es heissen.

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