Vier-Tage-Woche, Recht auf Unerreichbarkeit, Recht auf Fortbildung,... Die am vergangenen Dienstag groß angekündigte Arbeitsmarktreform besteht vorerst nur auf dem Papier. Bis zur Umsetzung müssen Arbeitnehmer nach wie vor aufnehmen, wenn der Chef nach Feierabend anruft, und bleibt eine Vollzeit-Arbeitswoche (in der Regel) auf fünf Tage aufgeteilt.