„Geimpfte dürfen weiter Blut spenden“

<p>Die Rotkreuz-Lokalsektion St.Vith-Burg-Reuland hat ihr Blutspendezentrum seit Mai 2020 in den Räumlichkeiten der Bischöflichen Schule eingerichtet.</p>
Die Rotkreuz-Lokalsektion St.Vith-Burg-Reuland hat ihr Blutspendezentrum seit Mai 2020 in den Räumlichkeiten der Bischöflichen Schule eingerichtet. | Foto: Rotes Kreuz

An dieser Behauptung, die Blutspender unnötigerweise verunsichere, sei nachweislich nichts dran, bekräftigt Dr. Angela Kvasz, die Leiterin des Blutspendedienstes für die Provinz Lüttich.

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Kommentare

  • Dr. Angela Kvasz: „Wer solche absurden Behauptungen in die Welt setzt, sollte sich besser genauer informieren, wie Impfstoffe, unser Immunsystem und Bluttransfusionen funktionieren“.

    Nun, das habe ich versucht. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sagt diesbezüglich Folgendes:
    „Auf der Basis des aktuellen Wissenstandes ist nach einer Impfung mit den bisher zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen, die inaktivierte Viren oder nicht-infektiöse Virusbestandteile enthalten wie z. B. mRNA Impfstoffe oder Vektor-basierte Impfstoffe mit nicht-humanpathogenen replikationsfähigen Virusbestandteilen, keine Spenderrückstellung erforderlich. Alle anderen in der Hämotherapie-Richtlinie festgelegten Rückstellungskriterien gelten weiterhin uneingeschränkt.“

    Nun ist aber der „aktuelle Wissenstand“ bzgl. der neuartigen mRNA-Impfstoffe nicht sonderlich umfassend, insbesondere was die Langzeitfolgen anbelangt. Und wenn man sich nun die vom PEI erwähnte Liste der Rückstellungskriterien anschaut, stellt man fest, dass es nicht viel braucht, um als Blutspender nicht infrage zu kommen. Da scheint Vorsicht das oberste Gebot zu sein.

    Und was die Weitergabe des Impfstoffs über eine Blutspende an den Spendenempfänger angeht, habe ich kaum etwas gefunden, nur dass Pfizer/Biontech einräumt, „keine herkömmlichen pharmakokinetischen oder biodistributionellen Studien durchgeführt“ zu haben. D.h. der Hersteller kann nicht genau sagen, welche Menge des Impfstoffs letztendlich im Blut durch den ganzen Körper zirkuliert, also auch in den Blutspenderbeutel gelangen könnte.

    Und dann erklärt Dr. Angela Kvasz auf Nachfrage, dass für angehende Spender, die engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, eine Sperrfrist von 17 Tagen gelte. Frage: Werden denn nicht sowieso alle Blutspender auf Corona getestet?

    Quellen:

    https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/arzneimittelsicherheit/haemov...

    https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Or...

    https://www.ema.europa.eu/en/documents/assessment-report/comirnaty-epar-...

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