Mitte September hatte sich ein 42-jähriger Eupener vor dem Strafgericht zu verantworten, dem zur Last gelegt wurde, an seinem Arbeitsplatz Kolleginnen belästigt zu haben. Am Montag stellte das Gericht nun fest, dass die dem Angeklagten vorgehaltenen Straftaten nicht mit genügender Sicherheit erwiesen sind und dass diese Zweifel nur einen Freispruch zur Folge haben können.