Ministerrat gibt grünes Licht für Drohnen-Störsender an sensiblen Standorten

<p>Ein Soldat der belgischen Armee präsentiert einen sogenannten Jammer, mit dem die Funkverbindung von Drohnen gezielt gestört werden kann.</p>
Ein Soldat der belgischen Armee präsentiert einen sogenannten Jammer, mit dem die Funkverbindung von Drohnen gezielt gestört werden kann. | Foto: belga

Wie föderale Ministerin für Telekommunikation und Verwaltungsmodernisierung, Vanessa Matz (Les Engagés), am Samstag mitteilte, hat der Ministerrat eine entsprechende Regelung verabschiedet. Davon profitieren sollen insbesondere Betreiber von Nuklearanlagen, Gefängnissen, sogenannten Seveso-Betrieben mit gefährlichen Stoffen sowie die europäischen Institutionen.

Jammer werden eingesetzt, um Funkverbindungen zu unterbrechen. Dadurch können Drohnen die Verbindung zu ihren Piloten verlieren und im Idealfall unschädlich gemacht oder am Eindringen in sensible Bereiche gehindert werden.

Grundsätzlich ist das absichtliche Stören von Telekommunikationssignalen in Belgien verboten. Bereits bislang galten Ausnahmen für Polizei, Streitkräfte, Nachrichtendienste sowie die NATO und das Hauptquartier Shape in Mons. Dieser Kreis wird nun erweitert.

Die Nutzung der Technologie bleibt jedoch streng reglementiert. Einrichtungen, die Jammer einsetzen möchten, müssen zunächst eine Genehmigung beim Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (IBPT) beantragen. Zudem ist vor jedem einzelnen Einsatz eine Risikoanalyse vorgeschrieben. Erlaubt ist die Maßnahme nur dann, wenn der erwartete Nutzen größer ist als mögliche Nachteile für Dritte. Jeder Einsatz muss außerdem innerhalb von zwei Stunden dem IBPT gemeldet werden.

Ministerin Matz betonte, dass der Einsatz solcher Störsender erhebliche Risiken mit sich bringen könne. So könnten unter anderem Notrufsysteme, medizinische Geräte oder Navigationssysteme in der Luftfahrt beeinträchtigt werden.

„Jamming bleibt in einer zivilen Umgebung grundsätzlich problematisch“, erklärte die Ministerin. Die Ausnahmen seien daher strikt auf Notfallsituationen beschränkt. Ziel sei es, Bedrohungen abzuwehren, jedoch nur dann, wenn dies unbedingt notwendig sei und der Nutzen für die Gesellschaft mögliche Nebenwirkungen überwiege. (belga/calü)

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