Asbest galt jahrzehntelang als Wundermaterial. Wegen seiner Hitzebeständigkeit und Langlebigkeit wurde es vor allem im Bauwesen massenhaft eingesetzt. Obwohl die Gesundheitsrisiken und die krebserregende Wirkung des Stoffes schon lange bekannt waren, wurde Asbest noch bis weit in die 1990er Jahre produziert und verarbeitet. Die Folgen sind bis heute spürbar: Jedes Jahr sterben in Belgien weiterhin Hunderte Menschen an Erkrankungen, die auf eine frühere Asbestbelastung zurückzuführen sind.
Bislang standen viele Opfer vor einer schwierigen Wahl. Wer eine Entschädigung aus dem Asbest-Entschädigungsfonds erhielt, musste im Gegenzug auf gerichtliche Schadenersatzforderungen gegen die verantwortlichen Unternehmen verzichten. Diese Regelung war seit Jahren Gegenstand heftiger Kritik von Opferverbänden und zahlreichen Politikern.
Mit der nun beschlossenen Reform fällt dieser Sonderstatus der Asbest-Unternehmen. Zudem müssen Firmen, die wegen Asbestverschmutzung oder ähnlicher Vergehen verurteilt werden, künftig zusätzliche Beiträge in den Asbestfonds einzahlen. Die Finanzierung des Fonds soll gleichzeitig dauerhaft abgesichert werden.
Der föderale Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) sprach von einem wichtigen Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit. „Wir stärken die Rechte der Opfer und sorgen gleichzeitig für eine nachhaltige Finanzierung des Fonds“, erklärte er.
Auch N-VA-Vorsitzende Valerie Van Peel begrüßte die Entscheidung. Sie hatte sich bereits als Abgeordnete jahrelang für die Abschaffung der Immunität eingesetzt. „Damit wird historisches Unrecht korrigiert“, sagte Van Peel. Fünfmal habe sie in den vergangenen zehn Jahren versucht, eine entsprechende Reform durchzusetzen, fünfmal sei das Vorhaben gescheitert. Besonders erinnerte sie an bekannte Asbestopfer wie Eric Jonckheere und Erik Meersschaert. Beide hatten sich über Jahre für die Rechte der Betroffenen eingesetzt und starben später selbst an den Folgen ihrer Erkrankung. „Es schmerzt, dass sie diesen Moment nicht mehr erleben dürfen“, sagte Van Peel.
Für viele Opfer bedeutet die Reform nun vor allem eines: Sie erhalten das Recht zurück, die Verantwortung großer Asbestproduzenten auch vor Gericht einzufordern. (belga/calü)

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