DG-Ministerin Klinkenberg sieht sich Vorwürfen der CSP zu Unrecht ausgesetzt

<p>Ministerin Lydia Klinkenberg Foto: David Hagemann</p>
Ministerin Lydia Klinkenberg Foto: David Hagemann

In der DG gebe es drei Schulnetze, die über den Haushalt der DG subventioniert bzw. finanziert würden. Die DG finanziert die Schulen, für die sie als Träger fungiert, zu 100 Prozent. Die Schulen der zwei anderen Netze, also die katholischen Schulen des freien subventionierten Unterrichtswesens (FSU) und die Gemeindeschulen des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens (OSU), werden durch die DG subventioniert. Die drei wichtigsten Finanzierungsbereiche seien Personalkosten, Funktionskosten und Infrastrukturkosten. „Im Rahmen dieses Finanzierungsmodells ist jeder Schulträger für ‘seine’ Schulen verantwortlich. Da ich die Trägerin des Gemeinschaftsunterrichtswesens bin, konnte ich für diese Schulen den Ankauf der Spender beschließen“, erklärt die Ministerin. Der sogenannte Funktionszuschuss werde aufgrund der Schülerzahlen Ende September eines jeden Schuljahres berechnet und jährlich indexiert. „Die Funktionssubventionen, die die Schulen des freien und des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens erhalten, dienen dazu, Schulbücher und Material, das den Schülern kostenlos zur Verfügung gestellt wird, anzukaufen; Gebäude, Räumlichkeiten, Mobiliar und Installationen zu kaufen oder zu mieten; Kosten für Reparatur- und Unterhaltsarbeiten sowie für die Rückzahlung von Darlehen für Infrastrukturmaßnahmen zu tragen und Funktions- und Ausstattungskosten zu decken. Dazu gehören auch der Ankauf von Hygieneartikeln wie Seife, Toilettenpapier und Damenhygieneprodukte.“

Ein Damenhygienespender samt einer Erstausstattung an Produkten, wie die Regierung sie für die Schulen des Gemeinschaftsunterrichtswesen angeschafft hat, koste durchschnittlich etwa 400 Euro. Die Funktionssubvention für das FSU belaufe sich für das Haushaltsjahr 2022 auf rund 2,3 Millionen Euro. 2021 habe die Regierung die Funktionssubvention für das FSU deutlich erhöht. Zudem würden die Funktionssubventionen für alle Schulnetze weiter angehoben. Zusätzlich zur Funktionssubvention erhielten die Schulen beim Ankauf von Material und Ausstattung einen Zuschuss vonseiten der Regierung. Dieser belaufe sich auf 60 % des Ankaufpreises. Wenn der Schulträger also Damenhygienespender anschaffen möchte und einen entsprechenden Antrag bei der DG einreiche, übernehme die DG-Regierung 60 % der Anschaffungskosten.

„Von einer Ungleichbehandlung kann daher keine Rede sein“, erklärt Lydia Klinkenberg. „Alle Schulnetze erhalten sehr wohl finanzielle Mittel zum Ankauf der Damenhygienespender. Ob sie von den oben genannten Möglichkeiten Gebrauch machen oder nicht, bleibt ihnen überlassen. Fakt ist: Wir haben alle Schulträger darüber informiert, welche Spender und Produkte wir für das Gemeinschaftsunterrichtswesen anschaffen. Natürlich steht es ihnen frei, sich gegen die Anschaffung von Spendern zu entscheiden oder sich für einen anderen Anbieter als die Firma Periodically UG zu entscheiden. Des Weiteren stellen wir dem FSU und dem OSU unabhängig davon, ob sie Spender anschaffen, das pädagogische Begleitmaterial, das durch den Fachbereich Pädagogik in enger Zusammenarbeit mit Kaleido Ostbelgien erstellt wurde, zur Verfügung: Plakate, eine Handreichung für Lehrkräfte sowie eine Internetseite mit weiterführenden Informationen für Schülerinnen und Schüler.“

Dem Resolutionsvorschlag, der fordere, „dass Initiativen zur kostenfreien Zurverfügungstellung von Menstruationsprodukten in den Primar-, Sekundar-, Hoch- und Förderschulen der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie in den Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands (ZAWM) ins Leben gerufen oder weiter ausgebaut werden“ sei sie „sehr gerne und aus voller Überzeugung“ nachgekommen, betont die Ministerin. „Dabei ging es mir auch darum, einen Beitrag zur Enttabuisierung des Themas Menstruation zu leisten. Dass das ganze Thema von der CSP medial nun für Negativschlagzeilen ausgeschlachtet wird, bedaure ich sehr. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass die Grund- und Sekundarschulen, in denen keine Spender vorhanden sind, den Schülerinnen bei Bedarf dennoch Hygieneprodukte zur Verfügung stellen. Diese sind oftmals bei den Erziehern oder in den Sekretariaten erhältlich.” (sc)

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