Dieser Betrag wird gleichmäßig auf die neun am stärksten betroffenen kommunalen Einheiten außerhalb des Gebiets der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Chaudfontaine, Esneux, Lüttich, Limburg, Pepinster, Rochefort, Theux, Trooz und Verviers) in Form e
Wallonie: 25 Millionen für den Erwerb von Immobilien und für Bauarbeiten
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