Mit Koks in der Tasche erwischt? Sofortiges Bußgeld von 150 Euro

<p>Beim Besitz von Cannabis beträgt das Bußgeld 75 oder 150 Euro.</p>
Beim Besitz von Cannabis beträgt das Bußgeld 75 oder 150 Euro. | Foto: dpa

Im Prinzip können nur unabhängige Richter Urteile fällen. Um die Richter und Staatsanwälte zu entlasten und gleichzeitig die Straflosigkeit zu bekämpfen, wird jedoch zunehmend von diesem Grundsatz abgewichen. Es gibt verwaltungsrechtliche Sanktionen, aber auch viele Geschwindigkeitsübertretungen werden nicht von einem Richter geahndet. Und bei Verstößen gegen die Corona-Regeln schlägt die Polizei unmittelbar ein Bußgeld vor.

Das System einer sofortigen gütlichen Einigung wird jetzt ausgebaut. Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) hat bereits angekündigt, dass ab diesem Jahr Fahrrad- und Ladendiebe sofort mit einer Geldstrafe belegt werden können, wenn kein Fall von Gewaltanwendung oder Einbruch vorliegt. Das Bußgeld beträgt 200 Euro für ein normales Fahrrad und 400 Euro für ein Elektrofahrrad, zusätzlich zu der Rückgabe der gestohlenen Gegenstände und eventuellem Schadensersatz. Bei einem Ladenklau liegen die Tarife zwischen 50 und 350 Euro, je nach Wert der gestohlenen Ware. Auffallend ist, dass diejenigen, die für weniger als 25 Euro stehlen, nicht bestraft werden. Es wird ein Protokoll aufgenommen, aber die Staatsanwaltschaften verfolgen diese Art von Delikten nur selten.

Die Regelung gilt nun auch für Verstöße gegen das Waffen- und Drogengesetz, heißt es in dem kürzlich veröffentlichten Rundschreiben des Kollegiums der Generalprokuratoren. Es muss sich allerdings um Drogen für den persönlichen Konsum handeln. Bei Verdacht auf Handel wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Für Cannabis betragen die Bußgelder 75 oder 150 Euro, für Speed, Ecstasy, GHB, LSD, Kokain oder Ketamin 150 oder 300 Euro. Für Waffen, von Elektroschockwaffen über Pfefferspray bis hin zu Wurfmessern (aber keine Schusswaffen), beträgt das Bußgeld 200 Euro.

In den letzten Jahren wurde die sofortige Bußgeldzahlung manchmal bei Drogenfunden auf Festivals bei Pilotprojekten in bestimmten Polizeizonen angewandt, doch nun wird diese Praxis auf das ganze Land ausgedehnt. Die Zahlung kann mit einer Bankkarte, einer App oder innerhalb von zwei Wochen per Überweisung erfolgen. „Dank dieses Systems ist die Justiz in der Lage, sich mit schweren und komplexeren Formen der Kriminalität zu befassen“, sagte Van Quickenborne im Parlament. „Damit geben wir das Signal, dass wir auch diese Fälle schnell und konsequent ahnden.“

Es gibt aber auch viel Kritik an der Maßnahme, vor allem weil die Verfolgung und Bestrafung nicht von den Gerichten, sondern von der ausführenden Macht vorgenommen wird. „Der Polizeibeamte ist gleichzeitig Ermittler, Staatsanwalt und Richter", sagt Peter Callens, Präsident der Kammer der flämischen Anwälte, in „De Standaard“. In Ausnahmefällen kann ein kürzeres Verfahren gerechtfertigt sein, aber nur, wenn es sich um objektiv feststellbare Tatsachen handelt, wie z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Bei anderen Straftaten, bei denen mehr Interpretationen möglich sind, gefährdet eine solche Abkürzung die Rechtsstaatlichkeit.“ (gz)

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