Das Ende des Katastrophenfonds?

<p>Vieles deutet inzwischen darauf hin, dass Ernteverluste in der Landwirtschaft künftig nicht mehr über den Katastrophenfonds, sondern über eine Klimarisikoversicherung entschädigt werden sollen.</p>
Vieles deutet inzwischen darauf hin, dass Ernteverluste in der Landwirtschaft künftig nicht mehr über den Katastrophenfonds, sondern über eine Klimarisikoversicherung entschädigt werden sollen. | Archivfoto: Arno Colaris

Extremwetterlagen waren in den vergangenen Jahren auch in unseren Breitengraden eher die Regel als die Ausnahme. Sie kamen vor allem durch langanhaltende Trocken-, ja Dürreperioden zum Ausdruck. Gleich drei Mal, genauer gesagt nach den trockenen Sommern der Jahre 2015, 2018 und 2020, griff der Mechanismus des Katastrophenfonds, über den Landwirte zumindest eine Teilentschädigung für erlittene Ernteverluste beantragen können. Dass dies eine zunehmende Belastung der öffentlichen Haushalte darstellt, versteht sich von selbst.

Die Entschädigungen decken nicht annähernd die Ernteverluste.

Der jährlich mit 4,5 Millionen Euro ausgestattete Katastrophenfonds reicht vorne und hinten nicht. Nach der Sommerdürre 2018 musste die Wallonische Region 29,6 Millionen Euro für Ernteverluste im Grünland und Ackerbau lockermachen. Damit konnten die Verluste aber noch nicht mal annähernd ausgeglichen werden. Einige Landwirte, so etwa die Kartoffelbauern, gingen völlig leer aus.

Im darauffolgenden, ebenfalls sehr trockenen Sommer 2019 kam der Katastrophenfonds aufgrund fehlender Mittel überhaupt nicht zum Tragen. Weil außergewöhnliche Wetterereignisse immer weniger außergewöhnlich sind, kosten sie auch mehr, jedoch sind die Mittel der öffentlichen Hand begrenzt.

Für Marianne Streel, Präsidentin des wallonischen Bauernverbandes FWA, ein untrügliches Zeichen dafür, „dass der Agrarkatastrophenfonds als Entschädigungssystem ausgedient hat“. Seit mehreren Jahren setze sich ihr Verband als Alternative zum bisherigen System für eine Versicherung gegen Klimarisiken ein, sagte Streel der Zeitungsgruppe „Vers l’Avenir“.

Daran werde seit einigen Monaten gearbeitet und das System solle ab 2022 für Landwirte verfügbar sein. Die Versicherung könne teils durch Gelder aus der zweiten Säule der Gemeinsam Agrarpolitik (GAP), durch die bisher seitens der Wallonischen Region im Rahmen des Katastrophenfonds bereitgestellten Mittel und durch die Landwirte selbst gespeist werden.

Aus der Sicht von Büllingens Bürgermeister Friedhelm Wirtz ein Schritt in die richtige Richtung, denn die bisherige Regelung sieht vor, dass die jeweiligen Gemeinden die kommunalen Kommissionen zur Feststellung von Ernteschäden einberufen können bzw. müssen, damit die Landwirte in den Genuss einer Entschädigung kommen können. „Die Gemeinden werden also als Behörde in einen Prozess eingeschaltet, mit dem sie inhaltlich nicht wirklich etwas zu tun haben“, argumentiert Wirtz. „Wir tun das zwar gerne als Dienst am Bürger, jedoch bin auch ich der Ansicht, dass dieses System reformiert werden muss, weil es einen nicht unerheblichen administrativen Aufwand für die Gemeindeverwaltungen mit sich bringt“.

Aus den fachlichen Beratungen, zu denen externe Experten hinzugezogen werden, halte man sich in Büllingen ohnehin raus, „weil es schlicht und einfach nicht die Aufgabe der Gemeinden ist, Ernteschäden in der Landwirtschaft zu beurteilen“.

Im Vorstand des belgischen Bauernbundes stand das Thema „Klimaversicherung“ auch bereits auf der Tagesordnung, jedoch gibt der landwirtschaftliche Berater des Bauernbundes, Marc Schröder, zu verstehen, „dass sich die Begeisterung in den Reihen unserer Mitglieder in Grenzen hält“. In Flandern müssten die Landwirte zwar bereits 25 Prozent ihrer Flächen selbst versichern und bekämen einen Teil ihrer Entschädigungen aus der zweiten Säule der GAP, jedoch gebe es in der Wallonie ein vergleichbares System noch nicht. Zudem ziele der Vorstoß der FWA wohl in erster Linie auf den Ackerbau ab, während man es in Ostbelgien bekanntermaßen vor allem mit Grünlandbewirtschaftung mit entsprechend großen Flächen zu tun habe. „Es gibt in unserem Vorstand Vorbehalte, weil die Versicherungsprämien zu hoch ausfallen könnten im Vergleich zu dem Schutz, den sie den Versicherten bieten. Wie in jedem klassischen Versicherungssystem müssten schon alle Landwirte teilnehmen, damit die Policen entsprechend billiger werden, aber ob wir das erreichen können, ist fraglich.“

Für den Bauernbund gibt es noch zu viele offene Fragen.

Zudem seien aktuell für das Grünland in der Wallonie im Gegensatz zu den Hagelschäden noch keine entsprechenden Versicherungsprodukte auf dem Markt. „Es gibt die Europäische Verordnung aus dem Jahr 2015, dass die Entschädigungen nur zu 50 Prozent ausgezahlt werden, wenn die Parzellen nicht versichert sind, aber wenn es keine Versicherungen gibt, können die Landwirte sie nicht in Anspruch nehmen.“ Unklar sei auch, auf welcher Grundlage die Entschädigungen von Fall zu Fall berechnet werden. „Bei Versicherungen für Dürreschäden werden zum Beispiel Wetterstationen zurate gezogen. Wenn der Schadensfall in Ouren festgestellt wird, sich die Wetterstation aber in Elsenborn befindet, ergibt das natürlich ein völlig verzerrtes Bild“, so Marc Schröder.

Aus dem Kabinett des zuständigen wallonischen Regionalministers Willy Borsus (MR) verlautete, dass das Landwirtschaftsministerium an einem neuen Versicherungssystem arbeite. Noch offen scheint allerdings, in welchem finanziellen Umfang sich die Wallonischen Region an dieser Versicherung beteiligen wird und ob diese wie in Flandern zumindest vorübergehend parallel zum Katastrophenfonds zur Anwendung kommen soll.

Kommentare

Kommentar verfassen