Urteil nach Gasexplosion in Lüttich wird am 20. Mai erwartet

<p>Urteil nach Gasexplosion in Lüttich wird am 20. Mai erwartet</p>
Foto: belga

Neben dem Eigentümer des Gebäudes hatten sich in Erster Instanz die Interkommunale IILE, die die Feuerwehr verwaltet, sowie der Leiter und ein Mitarbeiter des Dienstes für Sicherheit und Gesundheit der Stadt Lüttich (SSSP) wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung in Ermangelung von Vorsicht und Voraussicht verantworten müssen. Die Strafen reichten von 14 Monaten Haft auf Bewährung gegen den Hauseigentümer bis zu Freisprüchen bzw. einer Aussetzung der Urteilsverkündung. (belga/pf)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment