Rom ist nicht an einem Tag erbaut worden und die Errichtung eines Windrades auf dem Gelände von NMC wird auch nicht im Schnelldurchgang genehmigt. Dass es schwierig werden würde, das umstrittene Vorhaben durchzubringen, hatten Energielieferant Luminus und Projektpartner NMC bereits befürchtet. Nun mussten die beiden Akteure den zweiten Rückschlag innerhalb kurzer Zeit einstecken.
Was bislang geschah: Das Raerener Gemeindekollegium hatte dem Vorhaben von Projektautor Luminus auf Grundlage eines negativen Gutachtens der Urbanismusbehörde in Eupen in erster Instanz die Genehmigung verweigert. Luminus und NMC widersprechen der Argumentation, mit der die Gemeinde ihre Entscheidung zum Nachteil des Projektautors begründet.
Nach Ansicht der zuständigen Kommission haben die Projektpartner es versäumt, eine sogenannte „globale Bewertung“ einzureichen.
Uneinigkeit besteht vor allem in der Bewertung der Risiken und Einflüsse auf Anwohner und Umwelt, die von einem unabhängigen Studienbüro als akzeptabel beziehungsweise zumutbar eingestuft worden waren. „Gemeinde und Urbanismusbehörde behaupten ohne jegliche Grundlage das Gegenteil und widersprechen damit den Erkenntnissen eines von der Wallonischen Region anerkannten Studienbüros. Das ist schon verwunderlich“, erklärt Bernd Vorhagen, NMC-Geschäftsführer für den Raum Benelux, auf GrenzEcho-Nachfrage.
Gegen die Entscheidung des Gemeindekollegiums hatten sowohl Luminus als auch NMC Einspruch eingelegt, allerdings ohne Erfolg. Dass der Einspruch nun abgelehnt wurde, wird mit zwei Formfehlern begründet. Nach Ansicht der zuständigen Kommission, die sich aus dem Kabinettschef von DG-Urbanismusminister Antonios Antoniadis (SP) sowie Vertretern der wallonischen Minister Céline Tellier (Umwelt und Natur) und Philippe Henry (Klima, Energie und Mobilität) zusammensetzt, haben die Projektpartner es zum einen versäumt, eine sogenannte „globale Bewertung“ einzureichen, die erforderlich ist, wenn zwei Betriebe auf ein- und derselben Parzelle voneinander abhängig sind, was jedoch nach Ansicht von Vorhagen auf den vorliegenden Fall nicht zutrifft: „Das Windrad funktioniert völlig unabhängig von NMC, da überschüssige Energie ins öffentliche Netz eingespeist wird. Genauso kann NMC völlig unabhängig vom Windrad arbeiten.“ Zur Erinnerung: Die Firma NMC würde lediglich das Gelände zur Verfügung stellen und wäre zudem Nutznießer eines Teils der gewonnenen Windenergie: Bei einer beantragten Höhe von 130 Metern würde das Windrad 50 bis 60 Prozent des Strombedarfs des Unternehmens decken, zusätzlich zu einer signifikanten Einspeisung ins öffentliche Netz.
Zum anderen monierte die Einspruchskommission, dass die erforderliche Betriebsgenehmigung, die NMC alle 30 Jahre erneuern muss, noch nicht vorläge. „Das stimmt, ist aber auf einen Fehler der Behörden zurückzuführen, den NMC nicht zu verantworten hat und der uns jetzt zum Nachteil ausgelegt wird“, so Vorhagen. „Statt den Widerspruch inhaltlich zu bewerten, wird auf Formfehler verwiesen“, äußert er sein Unverständnis.
Ablehnende Haltung der Behörden für das Windrad-Projekt ist für NMC-Verantwortliche nicht nachvollziehbar.
„In Zeiten, in denen der Klimawandel unübersehbar ist und unser aller Zukunft gefährdet, bleibt es für uns absolut unverständlich, dass ein konkretes und privat finanziertes Projekt, welches den Risiko-Analysen standhält und allen Normen und geltenden Gesetzen entspricht, von der Gemeinde und dem Ministerium abgelehnt wurde“, heißt es in einer Stellungnahme von NMC.
Wie es nun weitergeht, darüber möchten sich Projektautor Luminus und NMC zunächst beratschlagen. „Das Projekt zu den Akten zu legen, ist jedenfalls nicht unsere Intention“, so Vorhagen. Eine Möglichkeit wäre, die Sache vor den Staatsrat zu bringen. Alternativ könnte das gesamte Projekt erneut eingereicht werden, indem die angebrachten Formfehler im zweiten Anlauf vermieden werden.
Stellungnahme des Ministers Antoniadis
Neben dem Eingriff in das Landschaftsbild bemängelt die Deutschsprachige Gemeinschaft eine zu geringe Entfernung zu anliegenden Wohnhäusern. Dabei beruft sich die Raumordnungsbehörde auf den wallonischen Referenzrahmen für Windenergie.
Statt des einzelnen Windrads innerhalb der Ortschaft verweist Antoniadis deshalb stattdessen auf das Windparkprojekt der Gemeinde Raeren unweit des Ortsteils Petergensfeld. Dort könnte sich NMC am Ausbau der Windenergie beteiligen.

Kommentare
Kommentar verfassen