Die Impfkampagne gegen das Coronavirus stand im Mittelpunkt der öffentlichen Regierungskontrolle im PDG-Ausschuss. Gesundheitsminister Antonios Antoniadis (SP) äußerte sich nach Fragen von Liesa Scholzen (ProDG), Céline Kever (SP), Jolyn Huppertz (CSP) und Inga Voss-Werding (Ecolo) ausführlich zu verschiedenen Aspekten. Es sei nicht verwunderlich, dass „alle Hoffnung der Menschen“ darauf gerichtet sei, so schnell wie möglich den Impfstoff zu erhalten. Bei aller Ungeduld werde aber schnell vergessen, dass „im Rekordtempo“ Impfstoffe entwickelt worden seien und innerhalb weniger Monate den Weg in die Wohn- und Pflegezentren in der DG gefunden hätten, meinte der Gesundheitsminister.
Appell: Kontaktdaten bei der Krankenkasse aktualisieren lassen.
Nach der Impfphase 1A mit den empfindlichsten Zielgruppen würden in der nächsten Phase 1B Menschen ab 65 Jahre, chronisch erkrankte Menschen ab 18 sowie die Polizei und die Verteidigung geimpft. Im März soll diese Phase starten, wegen möglicher Lieferengpässe könnte es aber auch April werden, meinte Antoniadis, der diesbezüglich von einem „mulmigen Gefühl“ sprach. Anfang März sollen auch die beiden Impfzentren (in Eupen und St.Vith) stehen. In der Phase 1B seien bei den Berufsgruppen vorerst nur die Menschen „auf dem Terrain“ betroffen. Der Föderalstaat werde sich über die Arbeitsmedizin um die Impfung dieser Berufsgruppen kümmern. „Die Reihenfolge ist dabei klar definiert“, so der Minister.
Aktuell werde ein eigens dafür entwickeltes System anhand eines Algorithmus zuerst nach dem Kriterium Alter einladen. Die Angaben zu den Personen stammten aus dem Nationalregister und den Daten der Krankenkassen. „Wer eine chronische Erkrankung hat und nicht in der Datenbank einer belgischen Krankenkasse erfasst ist, kann zu einem späteren Zeitpunkt von einem belgischen Arzt in das System eingetragen werden.“ Der Zugang für die Ärzte werde noch geschaffen. „Es hat also keinen Zweck den Hausarzt in Belgien anzusteuern, damit er jemand aufnimmt, der der belgischen Krankenkasse nicht bekannt ist. Der Zeitpunkt wird noch kommuniziert.“ Eingeladen zur Impfung werde per SMS oder E-Mail-Adresse, wenn die Angaben vorliegen und „auf jeden Fall“ per Post. Der Gesundheitsminister bittet die Bürger deshalb darum, ihre Kontaktdaten bei der Krankenkasse zu aktualisieren. „So kann man auf möglichst vielen Wegen die Menschen einladen.“
Wichtig: Wenn man außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft lebt, kann man sich nicht in einem Impfzentrum in der DG impfen lassen. Man kann also nicht von Bleyberg nach Eupen und auch nicht von Vielsalm nach St.Vith kommen. Das liege nicht an der mangelnden Bereitschaft der DG, sondern habe zwei Gründe: Die Impfstoffe würden in Belgien anhand des Bevölkerungsschlüssels der Teilstaaten berechnet. „Das bedeutet, dass wir zu wenig Impfstoff haben werden, um die Bürger der Nachbargemeinden zu impfen“, erläuterte Antoniadis. Außerdem ordne das System anhand der Postleitzahl die Bevölkerung zu den zugelassenen Impfzentren zu. „Dies lässt sich natürlich einfacher ändern, insofern die erste Bedingung geklärt ist. Aber auch dieser zweite Punkt kann nicht durch die DG geändert werden. Auch das ist den Kollegen im Inland bekannt.“
Die frankofonen Nachbargemeinden der DG seien nicht die einzigen in dieser Situation. Ähnlich sei dies in anderen Teilstaaten und ähnlich sei dies auch in Deutschland, weil man dort im eigenen Kreis geimpft werde und nicht auf ein anderes Bundesland ausweichen könne. Neben dem Wohn-Kriterium gelte im Nachbarland das Arbeitsplatz-Kriterium. „Dieses Kriterium gibt es in Belgien aktuell nur für die Phase 1A“, sagte der Gesundheitsminister. Die Impfung selbst werde in der Datenbank von Vaccinet+ eingetragen. Die entsprechenden Daten seien nur für Ärzte mit medizinischer Anbindung oder deren Angestellten zugänglich und dienten ausschließlich zur Überprüfung des Impfstatus. In Zukunft würden diese Daten auch auf der Plattform meinegesundheit.be eingespeist, sodass jeder Bürger seine Daten überprüfen und gegebenenfalls einen Impfpass generieren könne.

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