Klinkenberg: „Präsenzunterricht möglichst erhalten“

<p>Wenn sich die epidemiologische Situation verschlechtern sollte, wird der Präsenzunterricht vor oder nach den Karnevalsferien in den Grund- und Sekundarschulen eine Woche ausgesetzt und stattdessen Fernunterricht erteilt. Illustration: Photo News</p>
Wenn sich die epidemiologische Situation verschlechtern sollte, wird der Präsenzunterricht vor oder nach den Karnevalsferien in den Grund- und Sekundarschulen eine Woche ausgesetzt und stattdessen Fernunterricht erteilt. Illustration: Photo News

Im Mittelpunkt der öffentlichen Regierungskontrolle standen Anfragen der Oppositionspolitiker Colin Kraft (CSP), Andreas Jerusalem (Ecolo) und Alain Mertes (Vivant) an Bildungsministerin Lydia Klinkenberg (ProDG). Nach einer Frage von Liesa Schlozen (ProDG) äußerte sich die Ministerin ebenfalls zum Umgang mit den anstehenden Karnevalsferien (15. bis 19. Februar). Sollte sich die epidemiologische Situation verschlechtern, würde der Präsenzunterricht vor oder nach den Karnevalsferien in den Grund- und Sekundarschulen eine Woche ausgesetzt und stattdessen überall Fernunterricht erteilt.

Eine Entscheidung soll spätestens am 22. Januar fallen. Um genügend Vorlaufzeit zu gewähren, seien die Schulen gebeten worden, sich entsprechend vorzubereiten. „In den Grundschulen müsste im Falle einer Aussetzung des Präsenz-unterrichts zudem eine schulische Betreuung gewährleistet werden. Allerdings würden alle Eltern aufgefordert, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen, um einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten“, sagte Klinkenberg. Ziel sei es weiterhin, den Präsenzunterricht möglichst aufrechtzuerhalten. Im Rahmen der pädagogischen Freiheit entscheiden die Schulen selbst, wie sie den Fernunterricht konkret gestalten, betonte sie.

Eine Maskenpflicht für Primarschüler sei derweil nicht geplant, erklärte Klinkenberg auf Nachfrage von Alain Mertes: „Ich kann Sie und die Eltern aber beruhigen: Eine Maskenpflicht für Kinder ab sechs Jahren halte ich für unangemessen. Sie wird auch nicht in Erwägung gezogen.“

Diskussionen gab es rund um die Themen Schülertransport und Quarantäne-Bestimmungen für Lehrer. Nachdem keine Einigung mit der wallonischen Nahverkehrsgesellschaft TEC erzielt worden war, setzt die DG seit Anfang Dezember 2020 zusätzlich zum TEC-Angebot eigens beauftragte Busunternehmen ein, um den Schülertransport zu entlasten. Alain Mertes kritisierte, diese Maßnahme sei eigentlich nicht notwendig, weil wissenschaftlich erwiesen sei, dass die Infektionsgefahr unter Kindern nicht sehr groß sei. Weil einige Busse nun leer unterwegs seien, handele es sich hier um „rausgeschmissenes Geld“. Colin Kraft lobte dagegen die Maßnahme, auch wenn sie sehr spät komme: „Die Busse sollen ja nicht voll sein. Mir ist lieber, dass ein Bus leer unterwegs ist, als dass einer so voll ist und wir wieder einen Ansteckungsherd haben.“ Nun müsse man vorausschauend planen, um für weitere Entlastungen zu sorgen, forderten er und Andreas Jerusalem. Lydia Klinkenberg wies darauf hin, laut Gesundheitsexperten hätten öffentliche Verkehrsmittel sehr wohl einen Einfluss auf das Infektionsgeschehen, sodass die Maßnahme „durchaus sinnvoll“ sei. Die Linien, die entlastet würden, seien aufgrund von aktuellem Zahlenmaterial und auf der Grundlage von Angaben aus dem letztem Schuljahr ausgesucht worden. Die Vorgehensweise könne man ständig anpassen.

Debattiert wurde auch über die verschärften Quarantäne-Bestimmungen nach einem Aufenthalt in einer roten Risikozone und die Auswirkungen für das Unterrichtswesen in der DG. Ab Ende Dezember und bis Donnerstag seien 21 Personalmitglieder unter Quarantäne gestellt worden, darunter mindestens zwei aufgrund einer Reiserückkehr, berichtete die Ministerin. Und bei Schülern? Hier hätten sich in dieser Zeit von 108 betroffenen Schülern 23 aufgrund einer Reiserückkehr in Quarantäne begeben. „Fälle, bei denen Reiserückkehrern der Zugang zur Schule verwehrt werden musste, weil sie sich nicht an die föderal vorgeschriebene Quarantäne halten wollten, sind mir nicht bekannt“, fügte Klinkenberg hinzu. Seit Ausbruch der Coronakrise werde den Personalmitgliedern, die unter Quarantäne gestellt werden, die Lohnfortzahlung garantiert. Der Grund für die Quarantäne spiele dabei keine Rolle.

Das kritisierte Alain Mertes: Der Vivant-Parlamentarier forderte Konsequenzen für die Lehrer, die eine Auslandsreise mit dem Wissen antreten, sich nach der Rückkehr nach Belgien in Quarantäne begeben zu müssen. Hier müsse man über eine Reduzierung oder eine Aussetzung des Lohnes nachdenken. Mertes sprach sich jedenfalls gegen einen „Freifahrtschein“ aus. Colin Kraft betonte dagegen, es gelte ja immer noch Freizügigkeit. „Das ist auch ein delikates Thema. Wir müssen aufpassen, auf welches Terrain wir uns da bewegen“, fügte der CSP-Politiker hinzu. Andreas Jerusalem von der Ecolo-Fraktion brachte zwar Verständnis für das Reisebedürfnis auf, appellierte gleichzeitig aber an die Verantwortung der Lehrer. Ministerin Lydia Klinkenberg verwies auf die „privaten Angelegenheiten“, mit denen man vorsichtig umgehen müsse.

Charles Servaty (SP) erkundigte sich nach der Entwicklung der Schüler-Abwesenheiten in der DG. Die Schulpflichtkontrolle werde im laufenden Schuljahr wie gewohnt durchgeführt, so die Bildungsministerin. „Befinden sich Schüler im Fernunterricht, gelten für sie diese Tage als gerechtfertigt abwesend. Die Schüler sind verpflichtet, die von der Schule vorgegebenen Pflichtaufgaben im Fernunterricht zu erledigen und einzureichen. Schüler, die sich in Quarantäne befinden und eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes oder der Kontakt-Tracing-Zentrale vorlegen können, gelten als gerechtfertigt abwesend“, meinte sie. Seit September habe die Schulpflichtkontrolle 36 Interventionen durchgeführt. Im Gegensatz zur Französischen Gemeinschaft lasse sich in der DG kein rasanter Anstieg der ungerechtfertigten Abwesenheiten in den Sekundarschulen in den ersten Monaten des Schuljahres registrieren.

Entschädigung zur Deckung der Bürokosten bei der Heimarbeit

Auf Nachfrage von José Grommes (ProDG) kündigte die Ministerin die Einführung einer pauschalen Entschädigung zur Deckung der Bürokosten an, die für Lehrer bei der Heimarbeit entstehen. Personalmitglieder, die ein Anwerbungsamt in der Kategorie des Lehrpersonals bekleiden, sollen diese Prämie ab Dezember 2021 erhalten können. Sie ist von Sozial- und Steuerabgaben befreit und beträgt 15 Euro pro Monat. „Die Entschädigung wird grundsätzlich für die Monate Januar bis Juni und September bis Dezember gewährt, sodass ein Personalmitglied, das in den Anwendungsbereich der Maßnahme fällt, bis zu 150 Euro pro Kalenderjahr erhalten kann“, sagte Klinkenberg.

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