Das Recht auf Wohnen ist in Artikel 23 der belgischen Verfassung verankert. Ein Dach über dem Kopf, ein Haus, in dem die Familie wohnen kann, ein angemessenes Zuhause, in dem man sicher leben kann, ist für viele Menschen zu einem Luxus geworden. Claire Guffens, Koordinatorin bei „Miteinander Teilen Ostbelgien“, erläutert im Gespräch mit dem GrenzEcho, weshalb Wohnungslosigkeit auch in Ostbelgien ein zwar weitestgehend unsichtbares, aber reales Problem ist.