Die jährliche Aktualisierung des UBO-Registers, eine seit 2018 für belgische Stiftungen, VOGs und Unternehmen obligatorische Anforderung und Kernelement der europäischen Antigeldwäscherichtlinie, ist zu einer belastenden Pflicht geworden. Ungeachtet unveränderter Eigentumsverhältnisse, führt eine Nichtbeachtung zu empfindlichen Strafen. Ein von der PFF-Fraktion im Parlament der DG (PDG) vorgelegter Resolutionsentwurf fordert die belgische Föderalregierung auf, die Gesetzeslage so zu ändern, dass eine Aktualisierung des Registers und Meldung an Banken nur bei tatsächlichen Änderungen der Eigentumsverhältnisse nötig wird. Dieser Vorschlag, der erhebliche Erleichterungen, vor allem für VOGs, mit sich bringt, wurde am Montag in der Plenarsitzung des PDG diskutiert und im Anschluss einstimmig Angenommen.