„Typisches Beispiel dafür, wie man im Internet versucht, Panik zu schüren“

<p>Allein die Impfung gegen die Kinderlähmung ist in Belgien verpflichtend.</p>
Allein die Impfung gegen die Kinderlähmung ist in Belgien verpflichtend. | Illustration: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Bildungsminister Harald Mollers (ProDG) hat im Parlament der DG (PDG) betont, dass es keine Pläne für eine Pflichtimpfung gegen das Coronavirus gebe. Zudem könnten weder Kaleido, noch der Arzt-Hygieneinspektor einen Coronatest anordnen. Hier wäre einzig die Verhängung einer Quarantäne eine Alternative, so Mollers nach einer Frage von Liesa Scholzen (ProDG). Diese thematisierte ein Schreiben in sozialen Medien, in dem Eltern aufgefordert würden, sich per Einschreiben an die betroffenen Behörden gegen eine Pflichtimpfung und Pflichttests zur Wehr zu setzen. Es handele sich hier um ein „typisches Beispiel“, wie man mit Vermutungen und teilweise mit „Fake News“ im Internet versuche, Panik zu schüren, sagte Mollers. Es gebe noch nicht einmal einen Impfstoff und schon werde so etwas verbreitet. Die einzige Pflichtimpfung in Belgien sei die gegen Kinderlähmung (Polio), und es sei nicht geplant, dies zu ändern.

Während Andreas Jerusalem (Ecolo) die fehlende Medienkompetenz beklagte, brachte Alain Mertes (Vivant) mehr Verständnis für das erwähnte Schreiben auf. Es gehe darum, dass die Eltern deutlich machen wollten, dass sie gegen eine Impfung und gegen einen Test seien. „Ich kann die Sorge der Eltern gut nachvollziehen, weil ja immer gesagt wird, dass die Pandemie erst vorbei sei, wenn ein Impfstoff oder ein Medikament zur Verfügung steht. Die Ängste basieren also schon auf Äußerungen“, so Mertes. (sc)

Kommentare

  • Zur Erinnerung:

    1) Minister Antoniadis am 28.6.2020: „Selbst wenn die Deutschsprachige Gemeinschaft zuständig wäre, hätten wir zunächst keine Impfpflicht eingeführt, sondern zuerst auf eine breit angelegte Information und Sensibilisierung angesetzt. Eine Impfpflicht sollte als äußerstes Mittel in Folge einer kritischen Impfrate in Betracht gezogen werden, meiner Meinung nach.“

    2) Minister Harald Mollers am 27.5.2020: „Für Sekundarschüler gilt eine allgemeine Maskenempfehlung.“ Kaum drei Monate später wurde aus der Empfehlung eine Pflicht.

    Herr Mollers, worin besteht denn nun in Anbetracht des Gesagten die Panikmache, wenn Bürger (im Internet) die Einführung einer Impfpflicht als mögliche Maßnahme befürchten.

    Übrigens Herr Mollers, Sie haben bis heute Ihre Empfehlung bzgl. der Luftdurchlässigkeit der Masken nicht revidiert. Gilt also weiterhin, dass eine Maske so durchlässig sein sollte, dass das Ausblasen einer Kerze im Abstand von 30cm durch diese Maske hindurch möglich sein muss? Oder überlassen Sie Ihrer Nachfolgerin diese Klarstellung?
    (https://www.grenzecho.net/41927/artikel/2020-09-14/mollerssche-maskennorm)

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