Nebeneinkünfte: Gesetz wird ab 2021 annulliert – Betroffene sollen sich melden

Der Staatsrat hat festgestellt, dass das System der steuerbefreiten Nebentätigkeiten in mehrfacher Hinsicht gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung verstößt. Das Gesetz ist zwar in der derzeitigen Form noch bis Ende 2020 gültig, wird aber ab dem 1. Januar 2021 annulliert. Auch wenn es sich hier nicht um eine Zuständigkeit der DG handelt und die diesbezüglichen Entscheidungen auf föderaler Ebene getroffen würden, träfen die Konsequenzen dieser Entscheidungen auch in Ostbelgien zahlreiche Vereinigungen. „Nicht nur der Sportsektor, auch andere Vereinigungen, haben diese Möglichkeit verstärkt genutzt“, teilt die Servicestelle Ehrenamt im Ministerium mit. Vor diesem Hintergrund nehme Gemeinschaftsministerin Isabelle Weykmans (PFF) die Einladung ihrer Ministerkollegin Valérie Glatigny aus der Französischen Gemeinschaft (MR) an und werde am 6. Juli über mögliche Auswege oder Alternativen mit ihren belgischen Ministerkollegen austauschen. Ziel sei, die Aufmerksamkeit der für diesen Bereich zuständigen Föderalminister auf diese gemeinsamen Überlegungen zu lenken, um über mögliche Alternativen für den Sektor der Freiwilligentätigkeit nachzudenken.

Es gebe in Ostbelgien sicherlich viele Beispiele dafür, welche negativen Auswirkungen die Annullierung des aktuellen Gesetzes für die Vereinigungen bedeuten würde. Daher möchte Ministerin Isabelle Weykmans die Erfahrungen der ostbelgischen Organisationen in diesen Austausch einbringen und bittet die Vereinigungen, die dieses Gesetz nutzen, kurz zu beschreiben, was eine Annullierung konkret für Sie bedeuten würde. Dafür würde eine kurze E-Mail an dieter.gubbels@dgov reichen.

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