Verschärfte Maßnahmen ab Mittwochmittag: Fragen und Antworten

<p>Verschärfte Maßnahmen ab Mittwochmittag: Fragen und Antworten</p>
Illustrationsfoto: Reuters

Wann darf ich noch das Haus verlassen?

Die wichtigste Grundregel ist einfach: Bleiben Sie so weit wie möglich zu Hause und vermeiden Sie so viele Kontakte wie möglich. Wenn Sie sich zur Arbeit begeben, Lebensmittel einkaufen wollen, zum Arzt, zur Post, zur Bank, zum Apotheker, zum Tanken oder zur Hilfe für Menschen in Not begeben, dürfen Sie ihre Wohnung verlassen.

Darf ich noch einen Spaziergang machen?

Bewegung im Freien ist weiterhin erlaubt, die Regierung empfiehlt es sogar. Es ist auch wichtig, regelmäßig nach draußen zu gehen. Spaziergänge sind allein oder mit Familienangehörigen, die mit Ihnen unter einem Dach leben, erlaubt. Eine weitere Person, die nicht zur Familie gehört, ist ebenfalls erlaubt. Ein gemeinsamer Spaziergang mit Freunden ist nicht erlaubt. Sowieso gilt, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

Darf ich weiter meine Familie und Freunde besuchen?

Man sollte vermeiden, Freunde und Familie zu besuchen, wenn dies nicht notwendig ist. Am besten beschränkt man seine Kontakte auf die Familie und möglicherweise eine zusätzliche Person außerhalb der Familie.

Ist ein Wochenendausflug mit Freunden noch möglich?

Nein, das ist nicht zugelassen. Es gibt ein Versammlungsverbot. Nur eine Familie, die mit Ihnen unter demselben Dach lebt - oder im weiteren Sinne eine enge Familie wie Ihr Bruder oder Ihre Schwester - darf gemeinsam Aktivitäten wie einen Spaziergang unternehmen. Nur eine Person außerhalb der Familie ist erlaubt. Eine Gruppe von Freund(inn)en darf daher nicht mehr zusammen ausgehen.

Können Kinder weiterhin ihre geschiedenen Eltern besuchen?

Sie dürfen. Es gibt kein Verbot für Familienangelegenheiten, selbst im Falle einer „auseinandergerissenen Familie“.

Können die Kinder aus der Nachbarschaft noch gemeinsam draußen spielen?

Nein, es gibt ein Versammlungsverbot, was bedeutet, dass alle Versammlungen außerhalb der Familie verboten sind. Finanzminister Alexander De Croo: „Die Polizei wird dies streng überwachen. Die Gemeinde kann ein Bußgeld verhängen.“

Bieten die Schulen weiterhin Betreuung an? Und was ist mit den Kinderkrippen?

Die Regelung für die Schulen bleibt unverändert: Der Unterricht ist ausgesetzt, aber die Betreuung von Kindern ist gewährleistet. Die Kinderkrippen bleiben offen.

Darf ich noch mit dem Auto fahren?

Die Grundregel lautet: Bleiben Sie so weit wie möglich zu Hause und vermeiden Sie so viele Kontakte wie möglich. Sie können immer noch mit dem Auto fahren, aber nur die notwendigen Fahrten sind erlaubt: zu den Lebensmittelgeschäften, zum Arzt, zur Post, zur Bank, zum Apotheker, zum Tanken oder zur Hilfe für Menschen in Not. Sie können auch mit dem Auto zur Arbeit fahren.

Kann ich in meinem Haus noch Heimwerkerarbeiten erledigen lassen? Was ist mit dem Klempner, Dachdecker, Elektriker oder Anstreicher?

Unterscheiden Sie zwischen notwendigen und aufschiebbaren Aufgaben. Wenn beispielsweise das Dach undicht ist, muss es sofort repariert werden. Aber auch hier gilt: Wenn der Handwerker kommt, helfen Sie ihm nicht und verlassen Sie den Raum, in dem er arbeitet. Respektieren Sie die Distanzregeln und lassen Sie nur die unbedingt notwendigen Arbeiten ausführen.

Welche Regeln gelten bei der Arbeit?

Ab sofort ist das Arbeiten von zu Hause aus die Norm für diejenigen, die dazu in der Lage sind. Unternehmen, die die Telearbeit („Home Office“) nicht organisieren können, müssen die sogenannte „soziale Distanzierung“ gewährleisten können. Das bedeutet, dass jeder einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten muss und dass andere Hygienemaßnahmen gewährleistet sein müssen. Wenn das nicht möglich ist, müssen Unternehmen schließen. Ausnahmen gelten für „grundlegende Dienste“ und „maßgebliche Sektoren“, deren Auflistung am Mittwochnachmittag im Staatsblatt veröffentlicht wurde. Hierzu zählen:

Medizinsektor, Gesundheitswesen, Apotheken und Pharmaunternehmen, Sicherheitsdienste, Lebensmittelgeschäfte und -unternehmen, Post- und Telekommunikationssektor, Presse- und Mediendienste, Energie- und Wasserdienste, Häfen, Chemieindustrie, Unternehmen, die medizinische Instrumente herstellen, internationaler Transport, Flughäfen und Taxiunternehmen, Hotels, Bestattungsinstitute und Krematorien, Banken und Zahlungsinstitute, Treibstofflieferanten, Pannendienste und „Dienstleistungen, die für dringende Reparaturen (im Falle eines Sicherheits- oder Hygienerisikos), unerlässlich sind“.

Was ist, wenn die Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz nicht richtig befolgt werden?

Wenn Ihr Arbeitgeber die Telearbeit nicht zulässt und Ihnen nicht erlaubt, unter sicheren Bedingungen zu arbeiten, können Sie als Arbeitnehmer eine Beschwerde einreichen. Justizminister Koen Geens (CD&V): „Die Regierung wird Bußgelder gegen die Unternehmen verhängen, die zum Beispiel den Abstand von 1,5 Metern zwischen den Mitarbeitern nicht garantieren. Unternehmen werden sogar geschlossen, wenn ein zweiter Verstoß festgestellt wird.“

Welche Geschäfte sind weiter geöffnet?

Die einzigen Geschäfte, die noch geöffnet sind, sind die, die Lebensmittel oder Tiernahrung verkaufen, wie Supermärkte und Night Shops (aber nur bis 22 Uhr), sowie Apotheker und Zeitungshändler.

Friseure dürfen höchstens einen Kunden gleichzeitig bedienen.

Märkte sind verboten, nur Lebensmittelstände dürfen bleiben, wenn sie unverzichtbar sind.

Alle Cafés und Restaurants bleiben geschlossen. Die Gaststätten sind verpflichtet, ihre Terrassenmöbel hereinzuholen.

Alle Freizeit-, Sport-, Kultur- und Folkloreveranstaltungen werden abgesagt. Dies gilt sowohl für öffentliche Veranstaltungen als auch für private Aktivitäten.

An welche Regeln muss ich mich im Supermarkt halten?

In Supermärkten ist der Zugang auf 1 Person pro 10 Quadratmeter beschränkt, ein Kunde darf sich auch noch höchstens 30 Minuten im Geschäft aufhalten.

Wie lange gelten diese Maßnahmen?

Die neuen Maßnahmen gelten bis zum 5. April. Ob sie verlängert werden oder ob in der Zwischenzeit noch strengere Maßnahmen angekündigt werden, ist nicht vorhersehbar.

Wie werden die Maßnahmen kontrolliert?

„Die Polizei wird viel weniger Routinekontrollen durchführen“, sagt Justizminister Koen Geens, „und damit mehr Zeit haben, um die Einhaltung der neuen Maßnahmen zu überprüfen.“ Nach seinen Worten wird es zum Beispiel viel weniger Geschwindigkeitskontrollen geben, weil alleine schon weniger Leute mit dem Auto unterwegs sind. Sowohl die lokale als auch die föderale Polizei können Kontrollen durchführen, aber auch andere Dienste wie die Staatsanwaltschaft, die Sozialinspektion, die Gesundheitsinspektion, …

Drohen Strafen bei Zuwiderhandlungen?

Es wird Geldstrafen für diejenigen geben, die sich nicht an die neuen Regeln halten: sowohl für diejenigen, die sich nicht an das Versammlungsverbot halten (Familie + 1 zusätzliche Person maximal) als auch für Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten. Zunächst wird es nur eine Verwarnung geben. Wenn das nicht hilft, droht eine Strafe: bis zu drei Monaten Gefängnis und bis zu 4.000 Euro Geldstrafe.

Fahren Busse und Bahnen noch?

Die öffentlichen Verkehrsmittel bleiben in Betrieb, müssen aber so organisiert werden, dass die Passagiere in einem Abstand von 1,5 Metern zueinander sitzen können. Die TEC bittet die Passagiere zudem darum, nur durch die hinteren Türen in die Busse einzusteigen. Nach Möglichkeit sollen Fahrkarten im Vorhinein im Internet (www.infotec.be) oder an einem Automaten gekauft werden.

Darf ich noch verreisen?

Bis zum 5. April sind nicht unbedingt erforderliche Auslandsreisen verboten. Die Flughäfen bleiben geöffnet, obwohl es jetzt viel weniger Flüge gibt. Ab Freitag, 20. März, stellt Brussels Airlines alle Flüge ein.

Welche Rechte habe ich, wenn meine Reise abgesagt wird?

Unter normalen Umständen sieht das Pauschalreisegesetz vor, dass der Verbraucher den Vertrag mit dem Reiseveranstalter jederzeit kündigen kann. Wenn sich der Verbraucher auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände berufen kann, ist er nicht schadenersatzpflichtig. Der Reisende hat dann Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung aller gezahlten Beträge. Der Reiseveranstalter kann auch einen Pauschalreisevertrag stornieren. Im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände muss er die Reise in voller Höhe erstatten, doch ist unter solchen Umständen keine Entschädigung fällig. Durch die Massenstornierungen während dieser Krise steigen die Kosten für den Reisesektor enorm an. Aus diesem Grund entschied Arbeitsministerin Nathalie Muylle (CD&V), dass für die von der Coronakrise Betroffenen andere Regeln gelten: „Wir sind zu einer vorübergehenden Ausnahme von der Verpflichtung zur Rückerstattung der Reisenden für stornierte Pauschalreisen gekommen, sowohl wenn die Stornierung vom Reisenden selbst als auch vom Reiseveranstalter vorgenommen wird. Bedingung ist, dass der Reiseveranstalter einen Gutschein im gleichen Wert ausstellt, der mindestens ein Jahr gültig ist. Dies ermöglicht es dem Reisenden, eine andere Pauschalreise oder andere Reiseleistungen zu erwerben.“

Was ist, wenn ein Konzert abgesagt ist?

Im Normalfall gelten folgende Regeln: Im Falle höherer Gewalt muss der Veranstalter seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen, dies gilt auch in umgekehrter Richtung für den Kunden. Konkret bedeutet dies, dass der Kunde die Rückerstattung von bereits gezahlten Beträgen verlangen kann. Der Veranstalter kann eine Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt verlegen, aber der Verbraucher kann nicht verpflichtet werden, die Veranstaltung zu einem Datum zu akzeptieren; er hat in diesem Fall Anspruch auf die Rückerstattung seiner Eintrittskarte.

Eine solche Regelung würde unter den heutigen Umständen zu schweren Einkommensverlusten führen und viele Organisationen in den Ruin stürzen. Aus diesem Grund wurde folgende Vereinbarung getroffen: Der Organisator ist vorübergehend nicht verpflichtet, Eintrittskarten zu erstatten, wenn die gleiche Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb eines angemessenen Zeitraums organisiert wird. Wenn der Verbraucher nachweisen kann, dass es nicht möglich ist, die Veranstaltung an diesem neuen Datum zu besuchen, kann eine Rückerstattung gewährt werden (z.B. Krankheit, berufliche Gründe). Wenn die Veranstaltung nicht zu einem späteren Zeitpunkt organisiert werden kann, muss dem Organisator ausreichend Zeit für die Rückzahlungen eingeräumt werden, damit die Rückzahlungen über die Zeit verteilt werden können.

Ist Belgien nun in einem echten Lockdown?

Laut Finanzminister Alexander de Croo (Open VLD) nicht. „Ich würde es nicht als Lockdown bezeichnen. Das würde nämlich heißen: Jeder bleibt in seiner Wohnung und darf nicht mehr raus.“ Zurzeit dürfen die Menschen noch ins Geschäft und zur Arbeit gehen und auch einen Spaziergang machen. (gz)

Kommentare

  • GE 18/03/2020
    Das Ganze ist eine richtige Kakophonie. Man verkündet zum schlechten Moment (nach allen TV Abendnachrichten) völlig unausgearbeitete Maßnahmen die nicht sehr deutlich kommuniziert und kurzfristig in Kraft tretend viele Menschen in eine Art Einkaufspanik versetzen und so teilweise das Gegenteil bewerkstelligen.
    Wenn das das Krisenmanagement der (neuen) Regierung ist, na dann Prost Mahlzeit.

  • Ach Herr Schumacher...Schon zulange in Rente wa!!!!

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2 Comments