Dies soll geschehen, in dem ihm vom Stadtrat die Möglichkeit eingeräumt wird, Entscheidungen über öffentliche Ausgaben bis zu einer Höhe von 30.000 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) im Alleingang beschließen zu können.Ebenso soll dem Generaldirektor
Eupener Gemeindekollegium schafft sich mehr Spielraum
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