Wie die flämische Tageszeitung „De Standaard“ schreibt, wurden die Nutzer nicht ausreichend über den Einsatz sogenannter Cookies informiert. Dabei handelt es sich um winzige Textdateien, die oftmals persönliche Informationen enthalten. Sie ermöglichen dem Webserver, einen Nutzer wiederzuerkennen und Einstellungen zu speichern. In dem konkreten Fall sei der Betreiber der Seite jubel.be (Bild), die sich auf juristische Informationen spezialisiert hat, zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt worden. (sc/belga)

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