Krankenhäuser in Eupen und St.Vith haben noch einiges vor

<p>Blick auf den Eingangsbereich des St. Nikolaus-Hospitals in Eupen, wo in den kommenden Jahren millionenschwere Infrastrukturprojekte auf dem Programm stehen.</p>
Blick auf den Eingangsbereich des St. Nikolaus-Hospitals in Eupen, wo in den kommenden Jahren millionenschwere Infrastrukturprojekte auf dem Programm stehen. | Foto: David Hagemann

Das St. Nikolaus-Hospital in Eupen arbeite in der laufenden Legislaturperiode (2019 bis 2024) an zwei Baumaßnahmen: Die Klinik hatte 2016 ein Abkommen mit der DG für den Umbau des Gebäudes B und den Neubau eines Gebäudes Z geschlossen. Der gewährte Zuschuss beläuft sich auf insgesamt 13 Millionen Euro. Das Gebäude Z befinde sich momentan noch in der Bauphase. „Infolge des Direktionswechsels im St. Nikolaus-Hospital wurden die Baupläne für den Umbau des Gebäudes B verworfen. Anstelle dessen soll ein moderneres, flexibel gestaltbares Gebäude Q gebaut werden“, berichtete der Minister nach einer schriftlichen Frage des CSP-Abgeordneten Jérôme Franssen.

Dieses Gebäude befinde sich momentan noch in der Planungsphase, und das Hospital schaue sich nach Finanzierungsmöglichkeiten des Eigenanteils um. Der DG-Zuschuss von 13 Millionen Euro bleibe weiterhin bestehen: „Sobald die Pläne für den Bau des Gebäudes Q konkreter werden, wird das bestehende Abkommen zwischen St. Nikolaus Hospital und der Deutschsprachigen Gemeinschaft entsprechend angepasst“, so Antoniadis. Der Zuschuss für das Bauprojekt basiere auf den Neubau des Gebäudes Z (rund 11,3 Millionen Euro) und den Umbau des Gebäudes B.

Die ehemalige Finanzierung des Umbaus des Gebäudes B werde, sobald konkretere Angaben vorliegen, durch die Finanzierung des Neubau Q ersetzt. Das Eupener Hospital habe darauf hingewiesen, dass es den Schwerpunkt seiner künftigen Infrastrukturprojekte in Verbindung mit einer Absprache der deutschsprachigen Krankenhäuser und der gesamten Gesundheitsversorgung der DG sehe, so Antonios Antoniadis, der auch wieder die von der DG-Regierung angestrebte Fusion zwischen Eupen und St.Vith thematisierte.: „Nach Aussagen des St. Nikolaus-Hospital bedeute eine Fusion eine Sicherung der beiden Standorte und der dortigen Arbeitsplätze sowie die Schaffung einer gemeinsamen medizinischen Vision. Außerdem ginge sie mit einer Verschlankung auf Ebene der Direktion und des Verwaltungsrates einher.“

Aus diesem Grund hätten die Verantwortlichen in Eupen beschlossen, möglichst keine weiteren Infrastrukturprojekte zu beantragen. „So würden sie in möglichen Verhandlungen nicht mit fertigen Projekten erscheinen, sondern ganz im Sinne einer zukünftigen Zusammenarbeit eine gemeinsame Strategie erarbeiten, wie in Ostbelgien die Krankenhauslandschaft künftig aussehen könnte.“

Unterdessen habe die St.Vither Klinik St. Josef ein gemeinsames Infrastrukturprojekt mit der Interkommunalen Vivias eingereicht: „Mit diesem Projekt beantragen die Projektpartner eine Erweiterung der Klinik St. Josef durch einen Anbau und mittels Übernahme des jetzigen Gebäudes des Wohn- und Pflegezentrums St. Elisabeth.“ Grund für diesen Antrag sei u.a. der dringende Bedarf an weiteren Räumlichkeiten für die Station der Notaufnahme, der Zentralsterilisation und des Operationstrakts. In dem zu übernehmenden Gebäude (d.h. dem jetzigen Wohn- und Pflegezentrum St. Elisabeth) würden u.a. Konsultationsräume, die Rehabilitationsabteilung, eine Polyklinik und der hausärztliche Bereitschaftsdienst angesiedelt.

Die Gesamtkosten würden im ersten Projektentwurf auf rund 26,6 Millionen Euro geschätzt. Der Zuschuss würde sich laut Infrastrukturdekret auf 80 Prozent der annehmbaren Kosten belaufen. Dies bedeute, dass höchstens ein Betrag von 21,3 Millionen Euro seitens der DG bezuschusst würde. „Als zeitlicher Rahmen wurde in dem Projektentwurf eine Dauer von acht Jahren für die Fertigstellung des gesamten Projektes anvisiert. Das Projekt wurde in den Registrierungskatalog aufgenommen. Der Antrag lässt allerdings noch einige Fragen offen, so u.a. die nach der Bettenkapazität“, erläuterte Antonios Antoniadis. Denn: Eine Klinikerweiterung gehe „zwangsläufig“ mit der Frage nach dem Ausbau der Bettenkapazität einher. Hier sei aber der Föderalstaat zuständig. Der DG-Minister machte in seiner Antwort auch konkrete Angaben zu den Bedingungen und den Voraussetzungen zur Finanzierung der Infrastrukturprojekte. Beispielsweise würden die Bauarbeiten erst nach ausdrücklicher Prüfung und Genehmigung durch die Regierung durchgeführt. (sc)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment