Belgien verfolgt keine Religion und auch keine Juden. Was Belgien sehr wohl tut, ist das, was ein Rechtsstaat tun muss: Er lässt die Justiz unabhängig prüfen, ob geltendes Recht verletzt wurde. Nicht mehr und nicht weniger.
Diplomatischer Eklat um Beschneidungen: Der Rechtsstaat steht über religiösen Empfindlichkeiten
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Religiös motivierte Genitalbeschneidungen an Kindern sind ein fundamentaler Verstoß gegen die körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht. Kein Glaube, keine Tradition und keine kulturelle Praxis kann rechtfertigen, einem nicht einwilligungsfähigen Menschen irreversibel in den Körper einzugreifen. Wer universelle Menschenrechte ernst nimmt, muss diese Praxis klar zurückweisen, unabhängig davon, in welchem religiösen Kontext sie steht.
Für ein derart archaisch rückständiges religiöses „Ritual“ darf es in einer aufgeklärten Gesellschaft und erst recht in einem Rechtsstaat keinen Platz geben, zumal, wenn es geltender Gesetzgebung widerspricht.
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