Auslöser der Ermittlungen waren Hinweise der Gefängnisdirektion von Nivelles. Am 31. Juli 2024 wurde die Zelle des 69-Jährigen durchsucht. Zwar fanden die Ermittler kein Mobiltelefon, wohl aber vier Umschläge mit Abbildungen nackter Frauen – darunter laut Justizangaben auch Darstellungen minderjähriger Mädchen.
Zuvor hatte das flämische Wochenmagazin „Humo“ berichtet, bei einer Durchsuchung seien auf Dutroux’ Handy hunderte Fotos sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen entdeckt worden. Die Staatsanwaltschaft bestätigte nun, dass das Verfahren am 11. Juli 2024 eröffnet wurde – äußerte sich jedoch nicht zu Details über Umfang und Herkunft des Materials.
Die Ermittlungen wurden fortgeführt; am 8. Januar 2025 ging die Akte an die Staatsanwaltschaft. Diese forderte unter anderem eine Aktualisierung des psychischen Gutachtens des Häftlings. Daraufhin wurde dem Dossier ein psychologisches Gutachten aus dem Oktober 2020 beigefügt.
Am 13. Juni 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft schließlich, Dutroux wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte vor das Strafgericht zu bringen. In der Ratskammer beantragte die Verteidigung am 7. November 2025 zusätzliche Ermittlungen. Der Untersuchungsrichter lehnte dies ab; die Anklagekammer bestätigte diese Entscheidung am 2. Januar 2026.
Staatsanwalt Marc Rézette betonte am Dienstag, dass das Verfahren unter Leitung des Untersuchungsrichters stehe und das Ermittlungsgeheimnis zu wahren sei. Man bedauere, dass unvollständige Informationen an die Öffentlichkeit gelangt seien – dies trage nicht zum Fortgang der Untersuchung bei.
Dutroux verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Er war unter anderem wegen Entführung, Vergewaltigung und Mordes an mehreren Kindern und Jugendlichen verurteilt worden. Sein Name steht bis heute für einen der schwersten Kriminalfälle in der belgischen Geschichte. (belga/calü)

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