In der Justizkommission der Abgeordnetenkammer erklärte die Ministerin, private Bewachungsfirmen könnten klar abgegrenzte, kontaktlose Aufgaben übernehmen. Gedacht ist etwa an Empfangsdienste, Zugangskontrollen oder reine Beobachtungsfunktionen wie die Überwachung von Sicherheitskameras. Der unmittelbare Kontakt mit Häftlingen solle weiterhin ausschließlich dem staatlichen Personal vorbehalten bleiben.
Gegen diesen Vorstoß regt sich jedoch deutlicher Widerstand der Gewerkschaften. Die Wärtergewerkschaften ACOD und ACV stellen die rechtliche Zulässigkeit des Modells infrage und warnen vor Sicherheitsrisiken im Gefängnisalltag. Zudem verweisen sie auf den hohen Personalwechsel bei privaten Sicherheitsunternehmen, der aus ihrer Sicht zusätzliche Instabilität ins System bringen würde.
Zusätzlichen Druck erzeugt die baldige Inbetriebnahme des neuen Gefängnisses in Antwerpen, für das ebenfalls noch qualifiziertes Personal benötigt wird. Neben dem möglichen Einsatz privater Sicherheitsdienste prüft die Ministerin daher weitere Optionen. Geplant ist unter anderem die Einstellung von 30 zusätzlichen Recruitern, um die Personalgewinnung zu beschleunigen. Außerdem soll untersucht werden, ob für bestimmte Tätigkeiten im Strafvollzug ein formaler Abschluss oder die belgische Staatsangehörigkeit zwingend erforderlich sein muss.
Bei der Gewerkschaft ACOD zeigt man sich dennoch skeptisch. „In der Praxis geht es dabei nie um große Zahlen“, heißt es. Statt punktueller Maßnahmen müsse vor allem der Status des Wärterberufs gestärkt und dessen Attraktivität spürbar verbessert werden.
Das Kabinett Verlinden betont seinerseits, die laufenden Prüfungen dienten einem übergeordneten Ziel: der Schaffung zusätzlicher Gefängniskapazitäten in dieser Legislaturperiode. Dazu gehörten nicht nur neue Gebäude, sondern auch ausreichend qualifiziertes Personal. Gleichzeitig werde darauf geachtet, dass Qualität und Sicherheit im Strafvollzug gewahrt bleiben. (belga/rt)

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