Auslöser ist ein Beitrag, den Van Langenhove im Oktober auf der Plattform X veröffentlichte. Darin reagierte der ehemalige Abgeordneter des Vlaams Belang auf Medienberichte über eine stellvertretende Schulleitung in Opwijk, die öffentlich erklärte, sich als nicht-binär zu identifizieren und künftig nicht mehr als „Herr“ oder „Frau“ angesprochen werden zu wollen. Diese Entscheidung hatte bei einem Teil der Eltern für Irritationen gesorgt – ebenso bei Van Langenhove, der dies in seinem Beitrag scharf kommentierte.
Genau diese Wortmeldung könnte nun strafrechtliche Konsequenzen haben. Nach Angaben der flämischen Zeitung wird gegen Van Langenhove wegen des Verdachts der Aufstachelung zu Hass gegenüber einer Person ermittelt, die einer gesetzlich geschützten Gruppe angehört. In diesem Zusammenhang ist eine Vernehmung vorgesehen.
Es ist nicht das erste Mal, dass Van Langenhove mit der Justiz konfrontiert ist. Erst im Frühjahr war er wegen Anstiftung zu Hass, Gewalt und Diskriminierung zu einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. (belga/calü)

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