DAC8 ist die achte Fassung der europäischen Richtlinie zur administrativen Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Erstmals werden damit Kryptowährungen und andere digitale Vermögenswerte systematisch in den europäischen Informationsaustausch einbezogen. Die Regeln gelten nicht nur für klassische Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum, sondern ebenso für NFTs, Stablecoins, Token mit Nutzungs- oder Stimmrechten sowie zukünftige digitale Zentralbankwährungen wie den geplanten digitalen Euro. Künftig müssen Plattformen wie Coinbase, Kraken, Crypto.com oder Bitpanda angeben, welche Nutzer in welchem EU-Land steuerpflichtig sind und welche Transaktionen sie durchführen.
Bislang konnte jeder Kryptoassets erwerben oder handeln, ohne dass nationale Behörden dies zwingend bemerkten. Die EU geht davon aus, dass jedes Jahr Milliarden an steuerpflichtigen Gewinnen nicht erklärt werden. Mit DAC8 sollen die Anbieter verpflichtet werden, ihre Nutzer eindeutig zu identifizieren und die entsprechenden Informationen automatisch an die jeweiligen Steuerverwaltungen zu übermitteln. Ziel ist es, Steuerhinterziehung im digitalen Bereich deutlich zu erschweren.
Die wallonische Steuerverwaltung (SPW Finances) erhebt verschiedene regionale Abgaben, etwa im Verkehrs- oder Umweltbereich. Damit sie künftig auf Daten aus dem europäischen Austausch zugreifen kann, braucht es ein eigenes Dekret, das die EU-Richtlinie vollständig umsetzt und den Umgang mit Daten aus anderen Staaten rechtlich absichert. Noch spielt Krypto für die Region eine eher untergeordnete Rolle. Das soll sich jedoch ändern: Ab 2028 soll die Wallonie die Zuständigkeit für die Erbschaftssteuer übernehmen. (red/nc)

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