Die Föderalregierung plant, die in der mehrjährigen Haushaltsvereinbarung angekündigte Steuer schon ab dem 1. Januar anzuwenden (wir berichteten). Das entsprechende Gesetz soll allerdings erst im Laufe des Jahres 2026 verabschiedet werden. Zur Überbrückung hat die Regierung eine Übergangsregelung vorgeschlagen. Aus Sicht der Banken fehlt einer solchen Konstruktion jedoch die notwendige rechtliche Stabilität.
Febelfin-Generaldirektor Karel Baert kritisiert, dass die Branche unter hohem Zeitdruck eine komplexe steuerliche Neuerung umsetzen solle. Die Finanzinstitute hätten bislang konstruktiv mitgearbeitet und große Anstrengungen unternommen, um die Steuer vorzubereiten. Drei Wochen vor dem geplanten Start grundlegende Anpassungen an der Anwendung vorzunehmen, ohne Rücksprache mit dem Sektor, sei nicht verantwortbar. Baert betont, eine rückwirkende Anwendung der Quellensteuer sei nicht möglich. Die Übergangsregelung bringe zudem erhebliche Unsicherheit und erhöhe die Komplexität für Kunden und Institute.
Nach den Plänen der Föderalregierung könnten Steuerpflichtige in der Übergangsphase freiwillig eine Vorabzahlung leisten. Febelfin bemängelt jedoch, dass diese Option zu juristischen Ungleichheiten führen könne. Offen bleibt etwa, welche Folgen ein Bankwechsel hat, was passiert, wenn Kontoinhaber die Vorabzahlung verweigern oder wenn mehrere Berechtigte sich nicht einig sind.
Der Bankenverband fordert daher, die Steuer erst einen Monat nach Veröffentlichung des Gesetzes im Staatsblatt wirksam werden zu lassen. Nur so hätten Banken und Bürger gleichermaßen ausreichend Zeit, sich mit dem endgültigen rechtlichen Rahmen auseinanderzusetzen. Baert zufolge ließe sich auf diese Weise verhindern, dass eine symbolische Startfrist zu unnötiger Komplexität und nicht vorhersehbaren rechtlichen Risiken führt. (belga/svm)

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