Steuerfallen für pensionierte Lehrer in der DG – Weiterarbeit kann teuer werden

<p>Immer wieder kehren pensionierte Lehrkräfte in den Unterricht zurück, um den Lehrermangel abzufedern. Manche stoßen dabei auf unerwartete Steuerprobleme.</p>
Immer wieder kehren pensionierte Lehrkräfte in den Unterricht zurück, um den Lehrermangel abzufedern. Manche stoßen dabei auf unerwartete Steuerprobleme. | Illustration: picture alliance

Der SP-Abgeordnete Charles Servaty wies bei der Regierungskontrolle im Parlament der DG auf ein Problem hin: Pensionierte Lehrerinnen und Lehrer, die sich nach dem Ruhestand erneut in den Schuldienst einbringen, seien teilweise mit hohen Steuernachzahlungen konfrontiert worden. Die Maßnahme zur Weiterbeschäftigung sei grundsätzlich sinnvoll, dürfe die Betroffenen aber nicht mit unvorhergesehenen finanziellen Belastungen treffen. Servaty wollte von Bildungsminister Jérôme Franssen (CSP) wissen, wie viele Lehrkräfte zurückgekehrt sind, weshalb der Steuervorabzug zu niedrig ausfällt und ob die Verwaltung ausreichend über die steuerlichen Folgen informiert.

Der Minister legte Zahlen vor: In den vergangenen Schuljahren wurden insgesamt 90 pensionierte oder vorpensionierte Lehrpersonen zeitweise wieder aktiviert – 32 im Schuljahr 2023/24, 37 im Jahr darauf und bisher 21 im laufenden Schuljahr 2025/26. „Die Maßnahme wirkt und sie wird genutzt. Sie ist ein Baustein im Umgang mit punktuellen Engpässen und verschafft den Schulen im Bedarfsfall Handlungsspielraum“, so Jérôme Franssen.

Zur Frage des Berufssteuervorabzugs erklärte der Minister, die Berechnung richte sich nach föderalen Vorgaben und den jeweils bekannten Einkünften. Bei Personen im Vorruhestand werde die Vergütung der zusätzlich geleisteten Stunden dem Wartegehalt hinzugerechnet; bei bereits Pensionierten dürfe der Vorabzug ausschließlich auf die zusätzlichen Stunden berechnet werden. „Dieser erscheint deshalb im Verhältnis zum Gesamteinkommen gering, weil er sich nur auf einen Teil des Einkommens bezieht“, meinte Franssen. Die Verwaltung verfüge über keinerlei Daten zur Rentenhöhe oder zu Nebeneinkünften und dürfe daher nicht „vorsorglich höher besteuern“. Auf Wunsch könne aber ein höherer Vorabzug vereinbart werden – darauf weise man ausdrücklich hin.

Die Verwaltung informiere sowohl in Einzelanfragen als auch in allgemeiner Beratung über die geltenden Grenzen und verweise auf die Informationen des föderalen Pensionsdienstes. „Unerwartete Nachzahlungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden, da wir keinen Einblick in die Pensionsakten des föderalen Dienstes erhalten“, sagte der Minister. In Fällen mit hohen Nachforderungen unterstütze man die Betroffenen, damit sie direkt beim zuständigen Dienst nachfragen können. Ab dem Jahr, in dem das gesetzliche Pensionsalter erreicht wird, entfalle zudem die sogenannte Häufungsgrenze. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass pensionierte Lehrkräfte weiterhin bereit sind, Verantwortung im Unterricht zu übernehmen. Dieser ergänzende Einsatz ist ein konkreter Beitrag zur Unterrichtsversorgung. Gleichzeitig informieren wir so transparent wie möglich über die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen – aber die finale steuerliche Bewertung liegt beim Föderalstaat.“ Charles Servaty sprach von einem „Optimierungsbedarf im Vorfeld“, um „böse Überraschungen“ zu vermeiden, und appellierte an die Verantwortung des Ministers. Solche Fälle könnten eine „abschreckende Wirkung“ haben. Andreas Jerusalem (Ecolo) bezeichnete die belgische Steuer- und Pensionsgesetzgebung als „ziemlichen Urwald“. Die DG habe hier „nicht wirklich eine Handhabe“, entscheidend sei daher eine klare und frühzeitige Kommunikation, damit sich Betroffene auf mögliche Nachzahlungen einstellen könnten. Marcel Henn (CSP) betonte, dass auch die Lehrkräfte selbst in der Pflicht stünden, sich rechtzeitig zu informieren. Minister Franssen hielt fest, die Verwaltung weise bereits im Vorfeld auf die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen hin. Die von Servaty angesprochenen Fälle ließen sich im Einzelnen nicht nachvollziehen, da die DG keinen Einblick in die Pensionsakten habe. In einem bekannten Fall habe der Fehler beim föderalen Pensionsdienst gelegen; dem Betroffenen sei durch Verwaltung und Kabinett konkret geholfen worden.

In derselben PDG-Sitzung erkundigte sich Andreas Jerusalem (Ecolo) nach der Einführung neuer Pflichtfächer an Sekundarschulen. Der Minister erklärte, in den vergangenen zwei Schuljahren seien 35 Anträge auf neue oder geänderte Studienrichtungen eingereicht und alle genehmigt worden – meist für Wahlfächer. Neue Pflichtfächer müssten über ein festgelegtes Verfahren bei der Schulinspektion beantragt werden.

Auch die föderale Reform des Arbeitslosengeldes und ihre Auswirkungen auf die DG waren erneut Thema. Marcel Henn (CSP) wollte wissen, wie sich das Arbeitsamt der DG (ADG) auf die Änderungen vorbereitet. Nach der Reform wird das Arbeitslosengeld nur noch maximal zwei Jahre lang ausgezahlt – betroffen sind in der DG rund 1.250 Personen. Minister Franssen erklärte, das ADG habe bereits mit umfangreichen Anpassungen begonnen. Neben Informationsschreiben und Gesprächen für Betroffene seien neue Strukturen unter dem Titel „Fokus Job“ eingeführt worden, die auf schnellere Aktivierung, effizientere Vermittlung und bessere digitale Abläufe abzielen. Zudem werde ein ESF-Projekt „Wendepunkt Job“ zur gezielten Begleitung von Arbeitslosen gestartet. In dieser Woche hatte das GrenzEcho darüber berichtet (siehe dazu auch GE-Ausgabe vom 6. November, Seite 6). Das Arbeitsamt stehe im engen Austausch mit den ÖSHZ, um die Übergänge reibungslos zu gestalten. Ziel sei es, die Betroffenen frühzeitig zu unterstützen und gleichzeitig die Vermittlung in Arbeit zu beschleunigen, erläuterte der DG-Minister abschließend.

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