Belgien verankert Verteilung luxemburgischer Ausgleichszahlungen

<p>Illustrationsbild: belga</p>
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Worum geht es? Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Belgien, insbesondere in den Grenzregionen, arbeiten in Luxemburg und zahlen dort ihre Einkommenssteuern auf Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit. Da sie jedoch in ihren belgischen Heimatgemeinden kommunale Dienstleistungen und Infrastrukturen in Anspruch nehmen, entgehen den Gemeinden wichtige Einnahmen aus der Gemeindezusatzsteuer, erklärt Luc Frank in einer Mitteilung.

Der Kammer-Finanzausschuss hat am Dienstag ein Gesetz verabschiedet, das das bestehende Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat und den Regionen gesetzlich verankert. Dieses Abkommen regelt die innerbelgische Verteilung der Ausgleichszahlungen, die Belgien vom Großherzogtum Luxemburg erhält, um Steuerverluste durch Grenzgänger zu kompensieren. Auf Grundlage eines Beschlusses des Ministerausschusses der Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion aus dem Jahr 2001 leistet Luxemburg diesbezüglich jährliche Ausgleichszahlungen an den belgischen Staat. Diese Mittel werden dann über die Regionen an die betroffenen Gemeinden verteilt – und zwar proportional zu den Einnahmeverlusten, erläutert Luc Frank laut Mitteilung. Mit dem neuen Gesetz werde dieser Verteilungsmechanismus nun gesetzlich verankert. Aktuell belaufen sich die Zahlungen Luxemburgs an Belgien auf 48 Millionen Euro pro Jahr, rechnet der CSP-Politiker vor. Dieser Betrag soll bis 2031 schrittweise auf 69,6 Millionen Euro steigen. Danach können die beiden Staaten die Höhe der Kompensationszahlungen neu verhandeln. „Die gesetzliche Festschreibung, die wir abgestimmt haben, sorgt für mehr Planungssicherheit bei der finanziellen Unterstützung der Gemeinden in den betroffenen Regionen“, so Luc Frank. „Zu diesen gehören auch die neun deutschsprachigen Gemeinden und daher freue ich mich, dass wir diesen Schritt im Finanzausschuss gegangen sind.“ Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss noch die Plenarsitzung der Kammer zustimmen. (red/sc)

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